Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18151
OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 (https://dejure.org/2005,18151)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 (https://dejure.org/2005,18151)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 (https://dejure.org/2005,18151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf die Untersagung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Untersagung des Gewerbes wegen erheblicher Steuerrückstände; Aussetzung der sofortigen Vollziehung wegen Überwiegen des privaten Interesses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2005, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1993 - 3 L 91/92

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis; Gewerbeuntersagung; Bestimmtheit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05
    Wesentlich für die Abgrenzung zu § 35 Abs. 1 bis 7a GewO ist, ob die Sonderregelung auf die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden abstellt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 19.11.1993, GewArch 1994, S. 167, 168).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20

    Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf …

    Rn. 39 Vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, GewArch 2017, 113 = juris, Rn. 6 ff.; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005 - 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 82. EL Oktober 2019, GewO § 35 Rn. 196 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.8.1986 - 1 B 98.86 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 43 = juris, Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris, Rn. 17; Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005- 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 1730/19
    Rn. 7 Vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, GewArch 2017, 113 = juris, Rn. 6 ff.; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005 - 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 82. EL Oktober 2019, GewO § 35 Rn. 196 ff.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23

    Gewerbeuntersagung wegen Nichterfüllung verschiedener öffentlich-rechtliche …

    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme ( § 116 LVwG ) und den Widerruf ( § 117 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwG ) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (…vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 30.09.2016 - 4 B 601/16 -, juris Rn. 6;… OVG Bautzen, Beschl. v. 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 17, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 3).
  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12

    Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern

    Rn. 95 Wie insbesondere § 3 AÜG anhand der dort abschließend aufgezählten Versagungsgründe erkennen lässt, dient das durch § 1 AÜG konstatierte präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dem Zweck, den vom Gesetzgeber für besonders schutzbedürftig erachteten Markt der Arbeitnehmerüberlassung vor unzuverlässigen Verleihern zu schützen (…vgl. HWK/Kalb, 3. Auflage § 3 AÜG Rn. 1 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris;… ErfK/Wank, 13. Aufl. § 3 AÜG Rn. 2 ff.).
  • OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14

    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher …

    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 48 Abs. 1 VwVfG) und den Widerruf (§ 49 Abs. 2 Satz 1Nr. 3 VwVfG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (…Marcks, a. a. O. Rn. 195; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 39).
  • VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620

    Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Rn. 57 Ebenso erklärt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, Rn. 4, juris eine erweiterte Gewerbeuntersagung für rechtswidrig, weil diese in § 3 AÜG nicht geregelt ist.
  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12

    Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein …

    Rn. 95 Wie insbesondere § 3 AÜG anhand der dort abschließend aufgezählten Versagungsgründe erkennen lässt, dient das durch § 1 AÜG konstatierte präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dem Zweck, den vom Gesetzgeber für besonders schutzbedürftig erachteten Markt der Arbeitnehmerüberlassung vor unzuverlässigen Verleihern zu schützen (…vgl. HWK/Kalb, 3. Auflage § 3 AÜG Rn. 1 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris;… ErfK/Wank, 13. Aufl. § 3 AÜG Rn. 2 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht