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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12811
VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04 (https://dejure.org/2004,12811)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.10.2004 - 7 K 1559/04 (https://dejure.org/2004,12811)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 7 K 1559/04 (https://dejure.org/2004,12811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage einer Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung gegen die Heranziehung zu einem Kammerbeitrag; Heranziehung der Kammerzugehörigkeit auf freie Berufe; Anwendbarkeit der Apothekerregelung bei der Veranlagung zum Grundbeitrag; Handelsregistereintragung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ihk.de (Kurzinformation)

    IHK - voller Grundbeitrag für Steuerberatungsgesellschaft

Papierfundstellen

  • GewArch 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 14 S 38/98

    Doppelmitgliedschaft in IHK und Steuerberaterkammer bei einer nach dem …

    Auszug aus VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04
    Zutreffend hat die Beklagte danach gegenüber der Klägerin, deren Kammerzugehörigkeit nach § 2 Abs. 1 IHKG zwischen den Beteiligten nicht umstritten ist (vgl. dazu die die Klägerin betreffenden Urteile des VG Freiburg v. 30.07.1997 - 5 K 1837/95 - und des VGH Bad.-Württ, v. 17.06.1998 - 14 S 38/98 -, GewArch 1999, 66), gemäß Nr. 111 2 der Haushaltssatzungen für die Rechnungsjahre 2001 und 2004 im Wege der (vorläufigen) Veranlagung einen Grundbeitrag in Höhe von jeweils 180,-- EUR festgesetzt.

    Der Gleichheitsgrundsatz lässt eine unterschiedliche Behandlung einzelner Kammerzugehöriger nur in dem Umfang zu, wie zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (…BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.; Beschl. v. 29.04.1999 - 14 S 190/99 -).

    Schon aus Gründen der Praktikabilität und Verfahrensvereinfachung ist eine pauschalierende Betrachtung ausreichend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.;… VG Würzburg, Urt. v. 08.03.1995, GewArch 1995, 293).

  • VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068

    Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß …

    Auszug aus VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04
    Schon aus Gründen der Praktikabilität und Verfahrensvereinfachung ist eine pauschalierende Betrachtung ausreichend (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.; VG Würzburg, Urt. v. 08.03.1995, GewArch 1995, 293).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04
    Der Gleichheitsgrundsatz lässt eine unterschiedliche Behandlung einzelner Kammerzugehöriger nur in dem Umfang zu, wie zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398;… VGH Bad.-Württ, Urt. v. 17.06.1998, a.a.O.; Beschl. v. 29.04.1999 - 14 S 190/99 -).
  • VG Aachen, 19.09.2003 - 7 K 1566/02

    Erhebung von Kammerbeiträgen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.10.2004 - 7 K 1559/04
    Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen (Urt. v. 19.09.2003 - 7 K 1566/02 -, NWVBI 2004, 239), wonach seit dem Veranlagungsjahr 1999 die Heranziehung von Kammerzugehörigen - wie hier eine Steuerberatungsgesellschaft mbH -, die oder deren sämtliche Gesellschafter einer oder mehreren anderen Kammern anderer freier Berufe oder der Landwirtschaft angehören, zu einem festen Grundbeitrag, der nicht nach der in § 3 Abs. 4 Satz 3 IHKG vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage ermittelt worden ist, unzulässig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 4 A 4451/03

    Erhebung von Kammerbeiträgen zu der Industrie- und Handelskammer und zu der …

    So auch VG Leipzig, Urteil vom 14.11.2002 - 5 K 1320/01 - VG Freiburg, Urteil vom 7.10.2004 - 7 K 1559/04 -, GewArch 2005, 343; VG Berlin, Urteil vom 3.3.2005 - VG 11 A 48.05 -, GewArch 2005, 345; vgl. dazu ferner Drexler/König, GewArch 2004, 461 (465 f.), und GewArch 2005, 320 f; Frentzel/Jäkel/Junge, a.a.O., § 3 Rn. 98 (zu § 3 Abs. 4 Satz 2 IHKG); Jahn, GewArch 2005, 221 (224, Fn. 225).

    So auch VG Freiburg, Urteil vom 7.10.2004 - 7 K 1559/04 -, GewArch 2005, 343; Drexler/König, GewArch 2004, 461 (465).

  • VG Freiburg, 25.06.2009 - 4 K 2207/07

    Kammerbeitrag eines approbierten Arztes und Zahnarztes

    Für den Fall der Doppelmitgliedschaft in zwei Kammern folgt hieraus, dass die Auferlegung von Beiträgen für beide Kammern grundsätzlich nur in dem Maße unbedenklich ist, als bei der Beitragsveranlagung jeweils nur der für die betreffende Kammer spezifische Teil der ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigt wird ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.2001 - 14 S 402/01 -, GewArch 2001, 418, m.w.N.; VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2004 - 7 K 1559/04 -, GewArch 2005, 343 ).

    Rn. 48 Dass auch der Umstand, dass der Kläger als doppelapprobierter Arzt und Zahnarzt gleichzeitig Pflichtmitglied in zwei berufsständischen Kammern und damit in zwei Kammern beitragspflichtig ist, im Grundsatz nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip, verstößt, ist in der Rechtsprechung geklärt (… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.2001, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 22.03.1999 - 4 K 5345/98 - VG Neustadt, Gerichtsbescheid vom 27.04.1990 - 7 K 1185/88 -, der nach einer Mitteilung des VG Neustadt und entgegen einer Behauptung des Klägers rechtskräftig geworden ist ).

  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 5 B 321/07

    Komplementärgesellschaft; GmbH & Co. KG; Kammerbeitrag IHK; Ermäßigung

    Die organisatorische Unterteilung ist lediglich auf der juristischen Ebene, nicht aber auf der Ebene der wirtschaftlichen Aktivität erkennbar (…vgl. Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 6. Aufl., § 3 Rn. 80 f.; s. auch VG Freiburg, Urt. v. 7.10.2004, GewArch 2005, S. 29).
  • VG Berlin, 03.03.2005 - 11 A 48.05

    Gewerberecht: Beitragserhebung durch die IHK

    Der Umstand, dass er die im Gesetz angelegten Differenzierungen zwischen Grundbeitrag und der (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 IHKG ) beibehalten hat, lässt nach Auffassung der Kammer vielmehr den Schluss zu, dass diese Differenzierung weiterhin dem gesetzgeberischen Willen entspricht und somit bei der Ausgestaltung des Grundbeitrags keine lineare Koppelung an den Gewerbeertrag geboten ist (so i. E. wohl auch VG Freiburg, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 7 K 1559/04 -).
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