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| OLG Hamm, 23.10.1996 - 8 U 63/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1997, 433
- GmbHR 1997, 213
Wird zitiert von ... (8)
- LG Osnabrück, 07.09.2001 - 15 O 208/01
Überweisung eines Betrags auf das Konto einer Vor-GmbH als schuldtilgende Zahlung …
Rn. 15 Nach Auffassung der Kammer ist keine wirksame Einzahlung auf die Stammeinlage gegeben, wenn die Gesellschaft die gezahlte Summe dem Gesellschafter als Kredit wieder zur Verfügung stellt oder wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter die Mittel zur Erbringung der Einlage zuvor zur Verfügung gestellt hatte (OLG Hamm in BB 1997, 433, 434 [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96];… Scholz-Winter, GmbH-Gesetz, 8. Aufl., Anm. 31/32;… Baumbach-Hueck, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., Anm. 9 zu § 19).Insoweit teilt die Kammer die von dem OLG Hamm in BB 1997, 433, 434 [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96] vertretene Rechtsauffassung.
- OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1227/03
Anspruch auf Einzahlung des mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH …
Eine schuldrechtliche Rückgewährabrede im Verhältnis zwischen Schuldnerin und DAW kann vor diesem Hintergrund nichts daran ändern, dass die Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs vom Fortbestand des cash-pools und der Bonität der DAW abhing und dass auch den Gläubigern der Schuldnerin ein unmittelbarer Zugriff auf das Zentralkonto nicht möglich war (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 23.10.1996, GmbHR 1997, 213 ff., 214) [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96]. - OLG Köln, 09.03.1998 - 12 U 182/97
Erbringung der Stammeinlage an die
Anders als in der den Parteien bekannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.10.1996 - 8 U 63/96 - (= GmbHR 1997, 213), die nach Nichtannahme der Revision durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12.1.1998 - II ZR 8/97 - rechtskräftig ist und auf die verwiesen wird, kann im vorliegenden Fall zwar festgestellt werden, daß die Gemeinschuldnerin über das Zentralkonto verfügungsbefugt war.
- OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1314/03
Anspruch auf Erfüllung einerübernommenen Einlageverpflichtung; Leistung der …
Eine schuldrechtliche Rückgewährabrede im Verhältnis zwischen Schuldnerin und DAW kann vor diesem Hintergrund nichts daran ändern, dass die Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs vom Fortbestand des cash-pools und der Bonität der DAW abhing und dass auch den Gläubigern der Schuldnerin ein unmittelbarer Zugriff auf das Zentralkonto nicht möglich war (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 23.10.1996, GmbHR 1997, 213 ff., 214) [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96]. - OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01
Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die …
Der Zahlungsvorgang vom 17./18. Januar 1991 hat deshalb die Einlageschuld des Beklagten nicht tilgen können, weil angesichts der in geringem zeitlichen Abstand erfolgten Hin und Herüberweisung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Einlagebetrag dem Beklagten selbst als Geschäftsführer zur endgültigen und freien Verfügung gestanden hat (vgl. dazu BGH GmbHR 2001, 1114, 1115; BGH GmbHR 1996, 283; BGHZ 125, 141, 143; Senatsurteil vom 23. September 1999 NZG 2000, 316; OLG Schleswig BB 2000, 2014; OLG Hamm, BB 1997, 433, 434; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750;… ScholzWinter, GmbHG, 9. Aufl., § 5 RdNr. 78;… Baumbach/HueckFastrich, a.a.O. RdNr. 9 mit weiteren Nachweisen). - OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02 Andererseits fehlen aber Vorkehrungen zur spezifischen Bestandssicherung der Stammeinlagen wenigstens für einen gewissen Zeitraum ebenso, wie ein schnelles "Leerräumen" des Zielkontos durch die - gemäß Ziffer 10 der Bedingungen umfänglich bevollmächtigte - "Mutter" gerade nicht verhindert werden kann (zum Einfluss der "Mutter" in einem Cash-Pool-System bereits OLG Hamm GmbHR 1997, 213, 214 und OLG Köln OLGR 2000, 173, 174 f.).
- OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 25 U 171/01 Dies wird nach allgemeiner Auffassung bejaht, wenn die Zahlung an einen sogenannten Strohmann, der mit dem Gesellschafter über ein Treuhandverhältnis verbunden ist (BGHZ 110, 47, 66), zur Tilgung von Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber dem Dritten (…Hachenburg-Ulmer, a.a.O., § 5 Rdn. 150) oder aber an eine von dem Einlageschuldner beherrschte dritte Gesellschaft (…Baumbach/Hueck-Fastrich, a.a.O., § 19 Rdn. 30; OLG Hamm BB 1997, 433, 434; BGHZ 125, 140, 144) erfolgt.
- LG Osnabrück, 03.03.1999 - 16 O 113/98
Anspruch auf Zahlung der Stammeinlage einer GmbH; Umfang der Rechte eines …
In einem solchen Fall liegt eine sog. verdeckte Sacheinlage vor, denn die Gesellschaft hat anstelle der geschuldeten Barmittel tatsächlich nur eine Forderung erhalten (OLG Hamm, BB 1997, 433 [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96]).
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