Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 263/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung aus eigenkapitalersetzender Bürgschaft
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1997, 804
- GmbHR 1997, 350
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 17.03.2005 - 18 U 169/03
Rückzahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Eigenkapitalersatzes gegen den …
Das ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen keinen Kredit mehr erhalten hätte und eine Rückgewähr nur zu Lasten des Stammkapitals der GmbH möglich ist oder deren Überschuldung noch vertieft hätte (vgl.: OLG Düsseldorf, GmbHR 1997, 350 m.w.N.).Ein vor Eintritt der Unternehmenskrise gewährtes Darlehen erhält jedoch auch dann eigenkapitalersetzende Wirkung und wird damit von den Bindungen der §§ 30, 31 GmbHG erfasst, wenn es in einer späteren Krise der Gesellschaft stehen gelassen wird und der Gesellschafter zumindest die Möglichkeit hatte, die den Eintritt der Krise begründenden Umstände zu erkennen (vgl.: Hommelhoff/Goette/Kleindiek, Eigenkapitalersatzrecht in der Praxis, Rn 49 ff.; Michalski/Heidinger, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 2002, § 30 Rn 144; BGH NJW 1995, 457 f; BGH DB 1996, 420, 421; OLG Düsseldorf GmbHR 1997, 350, 351).
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