Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.10.1996 - 1 U 89/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erfüllung der Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters bei Überweiung des Gesamtbetrags mit der Zweckangabe Einlage/Darlehn
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Kapitaleinlage oder Gesellschafterdarlehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung der Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters bei Überweiung des Gesamtbetrags mit der Zweckangabe Einlage/Darlehn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfüllung der Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters bei Überweiung des Gesamtbetrags mit der Zweckangabe Einlage/Darlehn
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1325
- ZIP 1996, 2026
- GmbHR 1997, 69
- GmbHR 1997, 69 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86
Klage eines Konkursverwalters gegen einen Gesellschafter auf Zahlung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1996 - 1 U 89/96
Rn. 4 Diese besonderen Umstände führen dazu, dass das vom Beklagten bezüglich der Darlegungs- und Beweislast für maßgeblich gehaltene Urteil des OLG Stuttgart (EWiR 1987, 791 (Volhard) = NJW 1987, 1032) hier nicht zur Anwendung gelangt. - OLG Frankfurt, 22.12.1993 - 21 U 87/92
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1996 - 1 U 89/96
Infolge des Fehlens einer eindeutigen Verwendungsbestimmung kommt den Buchhaltungsunterlagen jedenfalls die Indizwirkung für die Annahme der Gewährung eines Darlehens in Höhe von 50.000,00 DM zu (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 35).
- OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
Nachweis der Zahlung der Einlageverpflichtung durch den Gesellschafter
aa) Dem steht die im Überweisungsbeleg unter "Verwendungszweck (nur für den Empfänger)" eingetragene Anmerkung "Darl.Nr. ..." entgegen (vgl. OLG Oldenburg ZIP 1996, 2026), die auf die Gewährung eines Darlehens an die Gemeinschuldnerin hinweist. - OLG Naumburg, 10.05.1999 - 7 W 24/99
Unterscheidung zwischen einer Bargründung und einer Sachgründung bei der Gründung …
a) Nach weit überwiegender und vom beschließenden Senat geteilten Auffassung obliegt dem Gesellschafter nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen (Erfüllung einer bestehenden Forderung) die Darlegung und erforderlichenfalls der Beweis für die Einzahlung der Stammeinlage (BGH, NJW 1992, 2698 , (2699(; OLG Stuttgart, NJW 1987, 1032; OLG Köln, ZIP 1989, 174, 176; OLG Düsseldorf, GmbHR 1994, 398, 399; OLG Oldenburg, GmbHR 1997, 69; OLG Dresden, GmbHR 1998, 884, 885;… Baumbach/Hueck-Hueck, § 19 Rdn. 8;… Hachenburg-Ulmer, § 19 Rdn. 9). - OLG Dresden, 06.07.1998 - 2 U 959/98
Haftung für rückständige Stammeinlagen; Haftung des Rechtsvorgängers des …
Zumindestens angesichts dieser Begleitumstände kommt der ausdrücklichen - wenn auch möglicherweise irrtümlichen - Angabe "Gesellschafterdarlehen" auf dem Überweisungsträger vom 26.07.1993 derartiges Gewicht bei, daß ihm gegenüber die für eine Stammeinlagenleistung zu erwägenden Gesichtspunkte zurücktreten (vgl. OLG Oldenburg ZIP 1996, 2026). - KG, 12.05.2025 - 12 U 18/25 Vielmehr konnte sie davon ausgehen, dass die gesamte Zahlung einen anderen Zweck hatte, insbesondere die Erfüllung einer vermeintlichen eigenen Leistungspflicht (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 10. Oktober 1996 - 1 U 89/96 -, ZIP 1996, 2026, 2027, zitiert nach juris).
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