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| OLG Hamm, 26.05.1997 - 8 U 163/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- DB 1997, 1612
- GmbHR 1997, 942
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 13.04.2022 - 8 U 112/21
Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer gemeinnützigen GmbH; Abfindung nur …
Denn die Beschränkung des Abfindungsanspruchs auf den Nominalbetrag der Einlage ist mit Blick auf den unstreitigen sachlichen Grund für diese Regelung, nämlich den ideellen Gesellschaftszweck der Beklagten, nicht nur ausnahmsweise zulässig (BGH…, Urteil vom 02.06.1997, II ZR 81/96, juris, Rn. 10;… Urteil vom 29.04.2014, II ZR 216/13, juris, Rn. 13; Senat, Urteil vom 26.05.1997, 8 U 163/96, GmbHR 1997, 942, 944, zitiert über juris), sondern rechtlich geboten. - OLG Jena, 27.05.2010 - Not W 18/09
Geschäftswert eines Geschäftsanteils an gemeinnütziger GmbH bestimmt sich nach …
Hierbei folgt der Senat der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ( DNotZ 1992, 588 ff., Tz. 14 a. E.) und des Oberlandesgerichts Hamm ( GmbHR 1997, 942 ff., mit zust. Anm. Jaeger, DB 1997, 1607 f.), die auch für den vorliegenden Fall zutreffend ist.
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