Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32a; ; GmbHG § 32b; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG §§ 30 31
Eigenkapitalersatz - rechnerische Überschuldung und negative Fortbestehensprognose - Kreditunwürdigkeit bei verzögerter Liquidation - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
GmbH; Erhöhungsbetrag; Bürgschaft ; Krisensituation; Eigenkapitalersatz; Überschuldung ; Fortbestehensprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz
Verfahrensgang
- LG Aachen, 21.05.1999 - 9 O 410/98
- OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
Papierfundstellen
- BB 2000, 2121
- DB 2000, 2419
- GmbHR 2000, 1202
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
Für die Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz analog §§ 30, 31 GmbHG (bzw. der §§ 32a, 32b GmbHG) reicht indes eine bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung nicht aus; erforderlich sind vielmehr rechnerische Überschuldung und negative Fortbestehensprognose (vgl. BGHZ 119, 201, 213 f.; BGH ZIP 1999, 1524, 1525).Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung des Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müsste (BGHZ 119, 201, 206; BGH ZIP 1999, 1524, 1526).
Denn die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft ist nicht rückblickend, sondern allein aufgrund der Umstände im Zeitpunkt der Gewährung oder Belassung der möglicherweise eigenkapitalersetzenden Leistung zu beurteilen (BGHZ 119, 201, 206 ff.; BGH WM 1987, 1488, 1489).
- BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
Für die Anwendung der Rechtsprechungsregeln zum Eigenkapitalersatz analog §§ 30, 31 GmbHG (bzw. der §§ 32a, 32b GmbHG) reicht indes eine bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung nicht aus; erforderlich sind vielmehr rechnerische Überschuldung und negative Fortbestehensprognose (vgl. BGHZ 119, 201, 213 f.; BGH ZIP 1999, 1524, 1525).Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung des Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müsste (BGHZ 119, 201, 206; BGH ZIP 1999, 1524, 1526).
- BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87
Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
Denn die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft ist nicht rückblickend, sondern allein aufgrund der Umstände im Zeitpunkt der Gewährung oder Belassung der möglicherweise eigenkapitalersetzenden Leistung zu beurteilen (BGHZ 119, 201, 206 ff.; BGH WM 1987, 1488, 1489). - OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 6 U 187/97
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung auch bei Bürgschaft für …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 11 U 155/99
Eine günstige Fortbestehensprognose setzt voraus, dass die Finanz- und Ertragsplanung die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass mittelfristig nicht mit dem Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit, sondern damit zu rechnen ist, dass die Gesellschaft in überschaubarer Zeit ihre fälligen Verpflichtungen erfüllen wird (vgl. BGH NZI 1999, 320, 321 f., 322).
- OLG Naumburg, 15.02.2000 - 11 U 151/99
Rechtswidrigkeit der Erzwingung einer später und damit nachrangig eingetragenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08
Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …
Rn. 382 Zu der aus einer objektiven ex-ante-Sicht ( BGHZ 119, 201, 207 = NJW 1992, 2891 ; BGH GmbHR 1997, 501, 502 f ) zu bestimmenden Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft im Zeitpunkt der Gewährung oder des "Stehenlassens" des Kredits hat sich in Rechtsprechung und Schrifttum die Abgrenzung durchgesetzt, die darauf abstellt, ob die GmbH von dritter Seite zu marktüblichen Konditionen noch einen Kredit hätte erlangen bzw. vernünftigerweise erwarten können (BGHZ 76, 326 = NJW 1980, 1524 ; BGHZ 81, 311 = NJW 1982, 383 ; BGHZ 81, 365, 367 = NJW 1982, 386 ; BGHZ 105, 168, 175 = NJW 1988, 3143 ; BGH NJW 1992, 1764, 1765 ; ZIP 1995, 23, 25 = NJW 1995, 457 ; NJW 1998, 1143 = ZIP 1998, 243 ; ZIP 1999, 1524 ; OLG Köln, GmbHR 2000, 1202 ff; OLG Düsseldorf GmbHR 1995, 582 ; Baumbach/Hueck/Fastrich Rn 48; Lutter/Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff Rn 18 f; Ulmer/Habersack Rn 61 ff; Scholz/Schmidt Rn 38, Goette Kapitalaufbringung und Kapitalschutz in der GmbH, 2. Aufl 2004, S 90 ff). - LG Hildesheim, 05.09.2003 - 5 O 2/02
Anspruch eines Gesellschafters einer GmbH und Co. KG auf Rückzahlung eines …
Vielmehr kann von einer Überschuldung nur dann gesprochen werden, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht (Überlebens- und Fortbestehensprognose) (…BGHZ, a.a.O, 213 f.; BGH WM 1999, 1828, 1829 f.; OLG Köln BB 2000, 2121 f.).
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