Rechtsprechung
| OLG München, 28.07.2010 - 31 Wx 129/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Handelsregistereintragung: Bindung des Registergerichts an die grafische Gestaltung eines Firmennamens
- Deutsches Notarinstitut
FamFG § 383 Abs. 3
Fassungsbeschwerde trotz Unanfechtbarkeit der Handelsregistereintragung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 383 Abs. 3
Zulässigkeit der Beschwerde mit dem Ziel der Berichtigung einer Handelsregistereintragung; Bindung des Registergerichts an die in der Anmeldung vorgeschlagene grafische Gestaltung des Firmennamens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berichtigung von Firmenangaben im Handelsregister
Verfahrensgang
- AG München, 24.06.2010 - HRB 159345
- OLG München, 28.07.2010 - 31 Wx 129/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1273
- DB 2010, 2164
- Rpfleger 2011, 91
- GmbHR 2010, 1155
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- KG, 23.05.2000 - 1 W 247/99
Schriftbild der Eintragung einer Firma
Auszug aus OLG München, 28.07.2010 - 31 Wx 129/10
Ob es dem Vorschlag des Anmeldenden für eine bestimmte Fassung des Schriftbildes folgt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. KG NJW-RR 2001, 173;… Krafka/ Willer/Kühn Rn. 173, 206).
- OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 79/11
Handelsregistereintragung: Bindung des Registergerichts an die Schreibweise in …
Das Registergericht ist daher bei der Eintragung an die in der Anmeldung vorgeschlagene grafische Gestaltung des Firmennamens (hier: A³ (...) GmbH) nicht gebunden (im Anschluss an OLG München Beschluss v. 28.7.2010, GmbHR 2010, 1155).Diese Möglichkeit wurde durch § 383 Abs. 3 FamFG nicht abgeschafft; sie besteht weiterhin (vgl. OLG München GmbHR 2010, 1155; BT-Drucks. 16/6308 S. 286;… Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 383 Rn. 24).
Ob es dem Vorschlag des Anmeldenden für eine bestimmte Fassung des Schriftbildes folgt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München GmbHR 2010, 1155; KG NJW-RR 2001, 173;… Krafka/Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage Rn. 173, 206).
Rn. 7 Soweit die Beschwerdeführerin die Ansicht vertritt, dass die Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG München GmbHR 2010, 1155) hinsichtlich der Verwendung von Groß- bzw. Kleinbuchstaben auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar sei, folgt der Senat dem nicht.
- OLG Frankfurt, 31.10.2025 - 20 W 194/25
Zum Anspruch auf Eintragung der Firma (hier einer GmbH & Co. KG) in Versalien
Hält das Registergericht das Berichtigungsbegehren für unbegründet, so weist es den Antrag durch verfahrensbeendenden Beschluss zurück, gegen den sodann die Beschwerde eröffnet ist (vgl. etwa Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.06.2024, Az. 22 W 22/24, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, Az. I-3 Wx 154/13, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 28.07.2010, Az. 31 Wx 129/10, jeweils zitiert nach juris; zur Zulässigkeit der "Fassungsbeschwerde" vgl. auch Bt-Drs. 16/6308, S. 286). - OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 3 Wx 154/13
Anforderungen an die Eintragung einer Satzungsänderung im Handelsregister; …
Hält das Registergericht das Berichtigungsbegehren für unbegründet, so weist es den Antrag durch verfahrensbeendenden Beschluss zurück, gegen den sodann die Beschwerde eröffnet ist (so OLG München 31 Wx 129/10 vom 28.07.2010, MDR 2010, 1273). - KG, 03.06.2024 - 22 W 22/24
Entscheidung des Registergerichts über den genauen Eintragungswortlaut; …
Hält das Registergericht das Berichtigungsbegehren für unbegründet, so weist es den Antrag durch verfahrensbeendenden Beschluss zurück, gegen den sodann die Beschwerde eröffnet ist (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Februar 2014 - I-3 Wx 154/13 -, juris, Rn. 20; OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 31 Wx 129/10 -, juris, Rn. 3).
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