Rechtsprechung
| OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Handelsregisterverfahren: Eintragung der Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 297
Anforderungen an die Schriftform; Übergabe der Beschlussniederschrift nicht ausreichend - gesellschaftsrechtskanzlei.com
Gesellschaftsrecht, Gewinnabführungsvertrag, Unternehmensvertrag
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine außerordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erst 10 Monate nach Kenntnis vom Kündigungsgrund
- rabüro.de
Frist- und Formerfordernis bei der Kündigung eines Unternehmensvertrages
- notar-drkotz.de
Eintragung Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Handelsregister
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 297
Wahrung der Schriftform für die Kündigung eines Unternehmensvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Wahrung der Schriftform bzgl. der Kündigung eines Unternehmensvertrages; Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Beherrschungsvertrages und Gewinnabführungsvertrages
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 133
- DB 2011, 927
- GmbHR 2011, 489
- NZG 2011, 1183
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer …
Auszug aus OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11
Zwar kann bei einem auf rechtsgeschäftliches Handeln gerichteten Beschluss - wenn (wie hier) Geschäftsführer und Vertragspartner anwesend sind - grundsätzlich angenommen werden, dass der Beschluss mit seinem Zustandekommen gleichzeitig mit Außenwirkung umgesetzt wird (BGH ZIP 2003, 1293/1294 für ein konkludent mögliches deklaratorisches Schuldanerkenntnis). - OLG München, 09.12.2008 - 31 Wx 106/08
Handelsregisteranmeldung: Prüfungspflicht des Registergerichts bei …
Auszug aus OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11
Das Registergericht hat deshalb bei Anhaltspunkten für die Unwirksamkeit der angemeldeten Kündigung in die materielle Prüfung einzutreten (OLG München AG 2009, 675 m.w.N.).
- OLG München, 20.06.2011 - 31 Wx 163/11
Unternehmensvertrag: Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Auflösung der …
Das Registergericht hat deshalb bei Anhaltspunkten für die Unwirksamkeit der angemeldeten Kündigung in die materielle Prüfung einzutreten (OLG München GmbHR 2011, 489; AG 2009, 675). - FG Hamburg, 19.06.2013 - 2 K 350/12
Körperschaftsteuergesetz: Anforderungen an außerordentliche Beendigung einer …
Nach allgemeiner Ansicht kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (z. B. Oberlandesgericht München vom 21. März 2011 31 Wx 80/11, DB 2011, 927 m. w. N.).
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