Rechtsprechung
| AG Bautzen, 20.06.2008 - Gs 242/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,117143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 20.06.2008 - Gs 242/08
- LG Bautzen, 29.08.2008 - 1 Qs 90/08
- LG Bautzen, 29.08.2008 - 91/08
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 139-IV-08
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
- LG Bautzen, 07.04.2009 - 1 Qs 90
- LG Bautzen, 07.04.2009 - 91/08
- BVerfG, 07.05.2009 - 2 BvR 850/09
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 171-IV-08
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Die gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bautzen vom 20. Juni 2008 (Gs 242/08) und 21. November 2008 (Gs 519/07) sowie den Beschluss des Landgerichts Bautzen vom 7. April 2009 (1 Qs 90 und 91/08) gerichtete Verfassungsbeschwerde wird verworfen, soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 36 SächsVerf sowie ihrer Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf rügen.Darüber hinaus greifen sie die Beschlüsse des Amtsgerichts Bautzen vom 20. Juni 2008 (Gs 242/08) und 21. November 2008 (Gs 519/07) und den Beschluss des Landgerichts Bautzen vom 29. August 2008 (1 Qs 90 und 91/08) an, die bereits Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens Vf. 171-IV- 08 waren.
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
Ein Richter muss zuhören
Mit ihrer am 9. Dezember 2008 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bautzen vom 20. Juni 2008 (Gs 242/08) und 21. November 2008 (Gs 519/07) sowie gegen den Beschluss des Landgerichts Bautzen vom 29. August 2008 (1 Qs 90 und 91/08). - VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08 Mit ihrer am 19. September 2008 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schriftsatz vom 12. November 2008 ergänzten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Bautzen vom 27. November 2007 (Gs 519/07), die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Amtsgerichts Bautzen vom 4. Februar 2008 (Gs 519/07) und des Landgerichts Bautzen vom 19. Februar 2008 (1 Qs 15/08) und darüber hinaus gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bautzen vom 20. Juni 2008 (Gs 242/08), mit dem ihr Antrag auf Entschädigung abgelehnt wurde, sowie gegen den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des Landgerichts Bautzen vom 29. August 2008 (1 Qs 90 und 91/08).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 46-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Die gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bautzen vom 20. Juni 2008 (Gs 242/08) und 21. November 2008 (Gs 519/07) sowie den Beschluss des Landgerichts Bautzen vom 7. April 2009 (1 Qs 90 und 91/08) gerichtete Verfassungsbeschwerde wird verworfen, soweit die Beschwerdeführer eine Ver2 letzung von Art. 36 SächsVerf sowie ihrer Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1 , Art. 28 Abs. 1 , Art. 31 Abs. 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf rügen.
dejure.org
Übersicht AG Bautzen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.