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Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1965 - III 209/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,11230
BFH, 16.07.1965 - III 209/61 (https://dejure.org/1965,11230)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1965 - III 209/61 (https://dejure.org/1965,11230)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1965 - III 209/61 (https://dejure.org/1965,11230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1966, 4
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß der gemeine Wert aus zeitnahen Verkäufen um den Bewertungsstichtag abzuleiten ist, d. h. auch aus Verkäufen, die verhältnismäßig kurze Zeit nach dem Stichtag durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395; vom 25. Juni 1965 III 384/60, HFR 1966, 1; vom 16. Juli 1965 III 209/61, HFR 1966, 4).
  • BFH, 14.02.1969 - III 88/65

    Anteile an Kapitalgesellschaft - Gemeiner Wert - Verkaufspreise - Objektive …

    Der Senat hat bereits in dem Urteil III 209/61 vom 16. Juli 1965 (HFR 1966, 4) zum Ausdruck gebracht, daß ein Verkauf, der längere Zeit vor oder nach dem Stichtag liegt, nicht berücksichtigt werden kann.
  • BFH, 17.05.1974 - III R 156/72

    Gemeiner Wert - Schätzung - Nichtnotierter GmbH-Anteil - Stichtag - Vornahme der …

    Der Senat hat in dem Urteil vom 16. Juli 1965 III 209/61 (HFR 1966, 4) zum Ausdruck gebracht, daß ein Verkauf von Anteilen zweieinhalb Jahre nach dem Stichtag unberücksichtigt bleiben müsse.
  • BFH, 20.12.1968 - III R 122/67

    GmbH-Anteile - Gemeiner Wert - Grundstücksverwaltungsgesellschaften - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es mit dem Stichtagsprinzip unvereinbar, den gemeinen Wert von Anteilen aus Verkäufen abzuleiten, die 2 1/2 Jahre nach dem Bewertungszeitpunkt liegen (Urteil des Senats III 209/61 vom 16. Juli 1965, HFR 1966, 4).
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