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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.1989

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3005
BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89 (https://dejure.org/1989,3005)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1989 - 3 StR 211/89 (https://dejure.org/1989,3005)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 (https://dejure.org/1989,3005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Vorliegen einer Körperschaftsteuerhinterziehung und Gewerbesteuerhinterziehung - Falsche Gewinnerklärung und Verlusterklärung einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 1990, 704
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter auch bei einer Geldstrafe, die in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird, die Tagessatzhöhe zu bestimmen hat (BGHSt 30, 93; 34, 90).
  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung; …

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen, weil dieser Vorteil dem Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte (vgl. BGHSt 7, 336, 344 ff. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]; BGH MDR 1976, 770, 771; BGH wistra 1984, 183; BGH, Urteile vom 31. Januar 1978 - 5 StR 458/77 - und vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77).
  • BGH, 26.06.1984 - 5 StR 322/84

    Vorenthalten von Steuervorteilen - Steuerhinterziehung - Gewinn - Vortragsfähige …

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen, weil dieser Vorteil dem Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte (vgl. BGHSt 7, 336, 344 ff. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]; BGH MDR 1976, 770, 771; BGH wistra 1984, 183; BGH, Urteile vom 31. Januar 1978 - 5 StR 458/77 - und vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen, weil dieser Vorteil dem Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte (vgl. BGHSt 7, 336, 344 ff. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]; BGH MDR 1976, 770, 771; BGH wistra 1984, 183; BGH, Urteile vom 31. Januar 1978 - 5 StR 458/77 - und vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77).
  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 458/77

    Verurteilung wegen fortgesetzter Hinterziehung von Steuern - Unrichtige Angaben …

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen, weil dieser Vorteil dem Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte (vgl. BGHSt 7, 336, 344 ff. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]; BGH MDR 1976, 770, 771; BGH wistra 1984, 183; BGH, Urteile vom 31. Januar 1978 - 5 StR 458/77 - und vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Nach den Feststellungen (UA S. 6) und deren rechtlicher Würdigung (UA S. 35 f.) läßt sich nicht ausschließen, daß das Landgericht zu Recht jeweils Tateinheit zwischen der Hinterziehung der verschiedenen Steuern angenommen hat (vgl. BGHSt 33, 163).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter auch bei einer Geldstrafe, die in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen wird, die Tagessatzhöhe zu bestimmen hat (BGHSt 30, 93; 34, 90).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher …

    Die geschuldeten Umsatzsteuern hätten sich ohne Weiteres von Rechts wegen als Betriebsausgaben ergeben; das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45;… Beschlüsse vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1; vgl. auch BGH…, Urteil vom 18. August 2020 - 1 StR 296/19 Rn. 15;… Beschluss vom 8. August 2019 - 1 StR 87/19 Rn. 14; zur Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG vgl. - bedenklich - BGH…, Urteil vom 2. November 1995 - 5 StR 414/95 Rn. 13).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 30/21

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der hinterzogenen Steuern)

    Dessen hätte es jedoch bedurft (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10; vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG § 8 Ermittlung 1 …und vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12;… Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45).
  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19

    Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche …

    Im Rahmen der Berechnung der verkürzten Einkommen- und Gewerbesteuer wird das Landgericht zudem die verkürzte Umsatzsteuer, die es bei der Schätzung der tatsächlichen Betriebseinnahmen hinzugerechnet hat, gewinnmindernd zu berücksichtigen haben, denn dieser Vorteil hätte dem Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden, sodass das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) dem nicht entgegensteht (…BGH, Beschlüsse vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 23 aE;… vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5;… Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45).
  • BGH, 17.09.2019 - 1 StR 379/19

    Steuerhinterziehung (Verkürzungserfolg: Zulässigkeit der Schätzung; Tatmehrheit …

    Die bloße Erwähnung dieses Gesichtspunkts in der Strafzumessung ohne Angabe der betragsmäßigen Auswirkung genügt nicht; vielmehr hätte das Landgericht diese Betriebsausgaben nachvollziehbar bereits bei der Bestimmung des Schuldumfangs in Abzug bringen müssen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1;… Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45).
  • BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23

    Steuerhinterziehung (Gewinnermittlung mittels Einnahmeüberschussrechnung: keine …

    Das Abzugsgebot bezüglich der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer gilt nach alledem nur bei der Gewinnermittlung auf der Grundlage einer - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellenden - Bilanz, und zwar bereits auf Tatbestandsebene sowie im jeweiligen Jahr der Verkürzung der Ertrag- und Umsatzsteuern (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45;… Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 StR 30/21 Rn. 17;… vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12;… vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1).
  • LG Paderborn, 14.11.2012 - 1 KLs 5/11
    Rn. 459 Die Gewerbesteuer ist in den Jahren 2005 eine abzugsfähige Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG und im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvemögensvergleich für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuerberechnung steuerstrafrechtlich mittels einer Gewerbesteuerrückstellung gewinnmindernd zu erfassen (vgl. BGH v. 15.11.1989 - 3 StR 211/89, wistra 1990, 59; v. 17.4.2008 - 5 StR 547/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2967
BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89 (https://dejure.org/1989,2967)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1989 - 3 StR 245/89 (https://dejure.org/1989,2967)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1989 - 3 StR 245/89 (https://dejure.org/1989,2967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • HFR 1990, 704
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem …

    Auszug aus BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89
    Die der Entscheidung BGHSt 36, 100 zugrunde liegenden Erwägungen gelten auch für den Bereich der Ertragsteuern.

    Wie der Senat in dem in BGHSt 36, 100 abgedruckten Urteil im einzelnen ausgeführt hat, werden Täuschungshandlungen gegenüber der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen, die zu einer Steuererstattung an einen tatsächlich existierenden Steuerpflichtigen führen, von der Vorschrift des § 370 AO erfaßt.

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89
    Da die Strafkammer in Abweichung von der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß keine fortgesetzte Tat der Bestechlichkeit angenommen hat, sondern in allen Einzelfällen rechtlich zutreffend von selbständigen Taten ausging, mußte hinsichtlich des nicht nachgewiesenen Einzelfalls eine Freisprechung erfolgen (vgl. BGH NJW 1951, 411, 412;… KK-Hürxthal, 2. Aufl. § 260 Rdn. 22).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger …

    Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH wistra 1998, 64; vgl. auch BGH wistra 1990, 58), der sich der Bundesfinanzhof angeschlossen hat (BFH BStBl II 2006, 356 (= BFHE 211, 19)), verwirklicht ein Finanzbeamter den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wenn er tatsächlich nicht bestehende Steuerschuldverhältnisse fingiert und dadurch nicht gerechtfertigte Steuererstattungen erlangt (vgl. auch BayObLG wistra 1997, 313).

    Dies gilt nicht nur im Bereich der Vergütung von Vorsteuern (vgl. BGHSt 40, 109, 113; BGH wistra 2004, 309, 310; 2003, 20, 21), sondern auch für die Erstattung von Ertragsteuern (BGH wistra 1998, 64, 65; 1990, 58).

  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auch ein Finanzbeamter, der Steuern bewußt zu niedrig festsetzt, kann Steuerhinterziehung begehen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Dezember 1983 3 StR 452/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2230; BGH-Beschluß vom 7. Oktober 1986 1 StR 373/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 95; BGH-Urteil vom 14. März 1972 g.E. 5 StR 589/71, BGHSt 24, 326; BGH-Beschlüsse vom 23. November 1990 3 StR 376/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 678; vom 3. November 1989 3 StR 245/89, HFR 1990, 704).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines …

    Rn. 4 a) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 36, 100 bereits im einzelnen dargelegt hat, liegt ein Fall der Steuerhinterziehung jedenfalls dann vor, wenn ein tatsächlich existierender Unternehmer gegenüber der Finanzbehörde steuerlich erhebliche Tatsachen vortäuscht, die zu einer Vorsteuererstattung führen sollen, obwohl der Unternehmer keine Umsätze getätigt hat und der steuerliche Vorgang insgesamt erfunden ist (vgl. ebenso für das Ertragsteuerrecht BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 7 = BGH wistra 1990, 58).
  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

    Denn auch hier kommen Fallgestaltungen in Betracht, die die Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 AO erfüllen (zur Steuerhinterziehung durch Finanzbeamte vgl. etwa BGH wistra 1990, 58; 1987, 27; BFHE 185, 370; FG Saarland wistra 1991, 353).
  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 328/97

    Verurteilung wegen Begünstigung bei Strafbarkeit des Täters wegen der Beteiligung …

    Zu Recht ist das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung der Haupttat davon ausgegangen, daß Täuschungshandlungen gegenüber der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen, die zu einer Steuererstattung führen, auch dann von § 370 AO erfaßt werden, wenn es sich um fingierte Steuerschuldverhältnisse handelt (vgl. BGH wistra 1990, 58).
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