Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01 |
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EStG § 7 i Abs. 1
- Wolters Kluwer
Steuerbescheinigung - Erhöhte Absetzungen - Baudenkmal - Baumaßnahmen - Erhaltungsaufwand - Modernisierungsaufwand
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
EStG § 7 i Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7 i Abs. 1
Steuerbescheinigung; erhöhte Absetzungen; Baudenkmal; Baumaßnahmen; Erhaltungs- und Modernisierungsaufwand - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 441 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 7i EStG
Einkommensteuer; erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baudenkmal: Gilt steuerliche Sonderabschreibung auch für Garage? (IBR 2002, 54)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.04.2000 - Au 4 K 98.1741
- BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 781
- DVBl 2002, 71 (Ls.)
- BauR 2002, 304
- HFR 2002, 342
- ZfBR 2002, 378 (Ls.)
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.10.1996 - IX R 47/92
Zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
Eine Steuervergünstigung für Herstellungskosten an baulich selbständigen Anlagen, die nicht Teil des Denkmals sind, hat er dagegen abgelehnt (vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1996 - IX R 47/92 - BFHE 181, 312 und vom 5. November 1996 - IX R 42/94 - BFHE 181, 482). - BFH, 05.11.1996 - IX R 42/94
Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 82i Abs. 2 EStDV bei nachträglichen …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
Eine Steuervergünstigung für Herstellungskosten an baulich selbständigen Anlagen, die nicht Teil des Denkmals sind, hat er dagegen abgelehnt (vgl. BFH, Urteile vom 15. Oktober 1996 - IX R 47/92 - BFHE 181, 312 und vom 5. November 1996 - IX R 42/94 - BFHE 181, 482). - VGH Bayern, 14.03.2001 - 9 B 00.2134
Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01
BVerwG 4 B 45.01 VGH 9 B 00.2134.
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01
Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?
Diese schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes aus (Beschluss vom 18. Juli 2001 4 B 45/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 342; gl.A. Hahn, DB 1990, 65;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl., § 7i Rz. 3;… teilweise a.A. Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 7i EStG Rz. 10;… Kleeberg in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 7i Rdnr. B 22).Die Begünstigungen in § 7i Abs. 1 EStG reflektieren --nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze-- die unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Bindungen, denen Gebäudedenkmale mit Rücksicht darauf unterliegen, ob das Gebäude als solches Baudenkmal ist (Sätze 1 bis 3) oder nur als Teil eines Ensembles denkmalrechtlichen Beschränkungen unterfällt (S. 4; vgl. BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342, sowie BTDrucks 11/5680, S. 12).
Während die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Einzeldenkmal in der Regel darauf zielt, das Gebäude in seiner konkreten Gestaltung und damit in seiner Gesamtsubstanz zu erhalten, verfolgt der Ensembleschutz --jedenfalls primär-- lediglich das Anliegen, das Erscheinungsbild der gesamten Gebäudegruppe unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage zu bewahren (vgl. BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte s. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2002 8 A 11243/01, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht --BayOblG-- vom 25. März 1993 3 ObOWi 17/93, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1994, 828; OVG Lüneburg vom 8. Juni 1998 1 L 3501/96, juris;… Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. Aufl., Rz. 40, 56 ff.).
An diese Differenzierung knüpft "das Regelungssystem des § 7i EStG" (BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342) erkennbar an, indem es die für die Erhaltung des einzelgeschützten Gebäudes als Baudenkmal insgesamt anfallenden (notwendigen) Aufwendungen fördert, hingegen --wie ausgeführt-- für Sachverhalte des Ensembleschutzes die Förderung auf Baumaßnahmen zur Erhaltung des äußeren Erscheinungsbilds beschränkt und damit Maßnahmen innerhalb des Gebäudes ausgrenzt.
ddd) Für die Geltung dieser Rechtsgrundsätze ist es unerheblich, ob im Streitfall die zuständige Denkmalschutzbehörde tatsächlich nur die für den Ensembleschutz erforderlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss in HFR 2002, 342) bescheinigt hat.
- BVerwG, 19.08.2026 - 4 B 16.26 Rn. 15 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG ausschließlich Baumaßnahmen an einem als Baudenkmal geschützten bestehenden Gebäude steuerlich begünstigt; eine Steuervergünstigung für Herstellungskosten an neuen, baulich selbständigen Anlagen, die nicht Teil des Denkmals sind bzw. werden, gewährt § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 4 B 45.01 - Buchholz 401.1 § 7i EStG Nr. 1 S. 2 ff.; vgl. ebenso BFH, Urteil vom 14. Januar 2003 - IX R 72/00 - BFHE 201, 250 ; zur Vorgängerregelung vgl. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - IX R 47/92 - BFHE 181, 312 ).
Der Gesetzgeber gibt damit zu erkennen, dass eine Steuervergünstigung für Gebäude oder Gebäudeteile, die für sich allein nicht die Merkmale eines Baudenkmals erfüllen, ausschließlich unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 4 B 45.01 - Buchholz 401.1 § 7i EStG Nr. 1 S. 3 f.).
- BFH, 14.01.2004 - X R 19/02
Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal
Unter Bezugnahme hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zutreffend entschieden, dass an dieser Einschätzung auch nach Ablösung des § 82i EStDV durch § 10f EStG festzuhalten ist (Beschluss vom 18. Juli 2001 4 B 45.01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 342, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- Einkommensteuergesetz 1990, § 7i Rechtsspruch 7).Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss in HFR 2002, 342, StRK, Einkommensteuergesetz 1990, § 7i Rechtsspruch 7 Bezug genommen (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 1 S 1199/01, Baurecht 2002, 1836, Kommunale Steuer-Zeitschrift --KStZ-- 2003, 116).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 1199/01
Steuervergünstigung-Kulturdenkmal-Neubau
An dieser Einschätzung ist auch auf der Grundlage des neuen Rechts festzuhalten (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001 - 4 B 45.01 -).Diese Last trägt derjenige nicht in gleichem Maße, der - wie die Kläger - ein Grundstück bebaut, für das ohne Bebauung denkmalbedingte Aufwendungen nicht angefallen wären (BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001, a.a.O.).
Für eine abweichende Beurteilung bieten auch denkmalschutzrechtliche Auflagen, wie sie im Falle der Kläger erteilt wurden, keinen Anlass (so auch BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14
Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der …
Die Beschwerde benennt keinen abstrakten Rechtssatz, mit dem der Verwaltungsgerichtshof einem abstrakten Rechtssatz aus dem Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 (BVerwG 4 B 45.01 - Buchholz 401.1 § 7i EStG Nr. 1) widersprochen hat, sondern wirft ihm vor, Rechtssätze aus dieser Entscheidung fehlerhaft angewandt zu haben. - VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen
Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 4 B 45.01 - BayVBl 2002, 151) an, wonach die Vorschrift Ausdruck des gesetzgeberischen Willens ist, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt. - OVG Sachsen, 17.09.2020 - 1 A 173/18
Denkmal; Eigentumswohnung; erhöhte Absetzungen; Aufteilung auf …
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Erwägung, dass die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG als "Teilausgleich für die Opfer" dienen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Bindungen des Denkmalschutzrechts ergeben (vgl. bereits BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 2001 - 4 B 45.01 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417
Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage
Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 4 B 45/01 - BayVBl 2002, 151) an, wonach die Vorschrift Ausdruck des gesetzgeberischen Willens ist, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - 2 N 80.11
Steuerbescheinigung; Kellergeschoss; Umbau zur Tiefgarage; Erforderlichkeit zur …
Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 4 B 45/01 -, juris Rn. 4).Zwar können sich Baumaßnahmen auch darin erschöpfen, das als Baudenkmal geschützte Gebäude neuzeitlichen Nutzungserfordernissen anzupassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001, a.a.O., Rn. 6;… BT-Drs. 11/5680, S. 12), die Optimierung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Denkmals genügt jedoch allein nicht, die für seine Nutzung aufgewandten Beträge bereits als erforderliche Aufwendungen ansehen zu können (vgl. Bayer. VGH…, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 21 ZB 08.3444 -, juris Rn. 5).
- VG Dresden, 18.01.2017 - 7 K 3710/14 § 7i EStG ist eine Vorschrift des Objektschutzes, geht also von einem Bezugsobjekt für die begünstigten Baumaßnahmen aus (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.7.2001 - 4 B 45/01 - zitiert nach juris, Rn. 5).
- 9 B 00.2134 - juris und vom Bundesverwaltungsgericht vom 18.7.2001 - 4 B 45/01 - juris betrafen die Frage der Absetzbarkeit von Kosten für die Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück, auf dem ein Baudenkmal steht.
- OVG Sachsen, 15.09.2025 - 1 A 616/17
Dachgeschossausbau; erhöhte Absetzungen; Tiefgarage; Außenanlage; Balkon
- VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107
Steuerliche Förderung für Baudenkmal
- OVG Sachsen, 08.12.2021 - 1 A 625/19
Baudenkmal; erhöhte Absetzungen; Herstellungskosten; Aufwendungen; …
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 1 A 76/14
Denkmal, Abschreibungsmöglichkeit, Dachloggia, Balkon, Eigentumswohnung
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 16 K 2606/17
Bescheinigung; Denkmalbereich; Erscheinungsbild; Maßnahmen im Inneren; …
- VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit
- FG Niedersachsen, 09.02.2006 - 11 K 11002/03
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen an einem Gebäude als Sonderausgaben; …
- OVG Sachsen, 12.03.2015 - 1 A 77/14
Denkmal; Gebäude; Balkonanbau; Abschreibungsmöglichkeit
- VG München, 18.07.2011 - M 8 K 10.3818
Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern
- VG Minden, 22.01.2015 - 9 K 3635/13
Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für …
- OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 247/17
Baudenkmal; Herstellungskosten; Heizungsanlage; Bescheinigungsfähigkeit
- VG Düsseldorf, 07.05.2009 - 9 K 4016/07
- VG Dresden, 28.02.2012 - 7 K 1886/09
Anspruch eines Gebäudeeigentümers auf die Bescheinigung höherer Aufwendungen für …
- VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17
- VG München, 14.01.2015 - M 9 K 14.1124
Teilweise erfogreiche Klage auf Ausstellung einer Grundlagenbescheinigung
- VGH Bayern, 24.07.2009 - 21 ZB 08.3444
Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Herstellungskosten; Erforderlichkeit
- VG Berlin, 01.09.2011 - 16 K 196.10
Erhöhte steuerliche Absetzungen von Herstellungskosten bei denkmalgeschützte …
- OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 A 27/14
Denkmaleigenschaft, Abbrucharbeiten, Sonderabschreibungsmöglichkeit, Rücknahme
- VG München, 19.12.2011 - M 8 K 09.319
Grundlagenbescheinigung für erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Abstimmung im …
- VG München, 08.11.2010 - M 8 K 09.4231
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern; Bescheinigungsfähigkeit von Herd und Spüle …
- VG München, 24.10.2013 - M 11 K 13.2078
Erforderlichkeit einer Baumaßnahme zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes als …
- VG Minden, 11.12.2001 - 1 K 2879/01
Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen nach § 82 i Abs. 1 EStDV/§ 7 i Abs. 1 …
- VG Neustadt, 14.12.2006 - 4 K 178/06
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