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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3836
BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06 (https://dejure.org/2006,3836)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 2 B 10.06 (https://dejure.org/2006,3836)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06 (https://dejure.org/2006,3836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    VwGO § 56 Abs. 2; ZPO §§ 166, 174, 189
    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten; Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks; Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 56 Abs. 2
    Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks; Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift; Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten; Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Zustellung bei Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses - Erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme eines zuzustellenden Schriftstücks bei einem das Empfangsbekenntnis nicht zurückschickenden Adressaten und gleichzeitiger Einladung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 56 Abs. 2; ZPO § 166 § 174 § 189
    Verwaltungsprozessrecht - Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen Empfangsbekenntnisses des Adressaten; Bereitschaft zur Entgegennahme des Schriftstücks; Bezugnahme auf das zuzustellende Schriftstück in der Rechtsmittelschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3223
  • DÖV 2006, 788
  • HFR 2007, 1250
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
    Jedenfalls die Datumsangabe ist folglich kein konstitutiver Bestandteil der Zustellung und damit auch nicht Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 - 5 StR 429/04 - NStZ-RR 2005, 77 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - NJW 2005, 3216).

    Drückt der Adressat dadurch, dass er - wie hier - das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, seine Weigerung aus, das Schriftstück entgegenzunehmen, mag es bei ihm an der erforderlichen Empfangsbereitschaft fehlen (…BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 a.a.O. und vom 11. Juli 2005 a.a.O.).

  • BGH, 23.11.2004 - 5 StR 429/04

    Fehlerhafte Beschlussverwerfung wegen Unzulässigkeit bei fehlender …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
    Jedenfalls die Datumsangabe ist folglich kein konstitutiver Bestandteil der Zustellung und damit auch nicht Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 - 5 StR 429/04 - NStZ-RR 2005, 77 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - NJW 2005, 3216).

    Drückt der Adressat dadurch, dass er - wie hier - das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, seine Weigerung aus, das Schriftstück entgegenzunehmen, mag es bei ihm an der erforderlichen Empfangsbereitschaft fehlen (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 a.a.O. …und vom 11. Juli 2005 a.a.O.).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
    Auch in einem solchen Fall kann der Mangel der Zustellung nach § 189 ZPO 2001 geheilt werden (vgl. zu § 187 ZPO a.F. BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87 - NJW 1989, 1154).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
    Rn. 7 Die Divergenzrüge scheitert bereits daran, dass die angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 1.79 - (BVerwGE 58, 107) und vom 21. Dezember 1979 - BVerwG 4 ER 500/79 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7), von denen das Berufungsurteil abgewichen sein soll, zu § 5 Abs. 2 VwZG ergingen, während die Interpretation des Berufungsgerichts §§ 174 ff., 189 ZPO zum Gegenstand hat.
  • BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06
    Rn. 7 Die Divergenzrüge scheitert bereits daran, dass die angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 1.79 - (BVerwGE 58, 107) und vom 21. Dezember 1979 - BVerwG 4 ER 500/79 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7), von denen das Berufungsurteil abgewichen sein soll, zu § 5 Abs. 2 VwZG ergingen, während die Interpretation des Berufungsgerichts §§ 174 ff., 189 ZPO zum Gegenstand hat.
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Rechtsfolgen der unwirksamen Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    Die Heilung setzt in diesen Fällen voraus, dass zugleich die Empfangsbereitschaft, die ggf. auch konkludent zum Ausdruck gebracht sein kann, festgestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06, juris, Rdnr. 5 …und Beschluss vom 27. Juli 2015 - 9 B 33.15, juris, Rdnr. 5; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14, NJW-RR 2015, 953, 954; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. April 2011 - L 5 AS 172/10 B, juris, Rdnr. 24; OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 2010 - 4 U 193/09, NJW 2010, 3380, 3382).
  • BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24

    Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …

    Zudem ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch die Zustellungsfiktion des § 189 ZPO in den Fällen einer (papiergebundenen oder elektronischen) Zustellung gegen Empfangsbekenntnis über die ausdrücklich geregelten Voraussetzungen des § 189 Alt. 1 ZPO hinaus den Annahmewillen oder die Empfangsbereitschaft des Zustellungsadressaten erfordert (vgl. etwa für die papiergebundene Zustellung gegen analoges Empfangsbekenntnis BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06 - Buchholz 303 § 174 ZPO Nr. 2 Rn. 5 f. …und vom 29. April 2011 - 8 B 86.10 - Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 13 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - VIII ZB 55/14 - NJW-RR 2015, 953 Rn. 7 …und vom 16. April 2015 - I ZB 3/14 - WM 2015, 2018 Rn. 37 sowie für die elektronische Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis BGH…, Urteil vom 11. Februar 2022 - V ZR 15/21 - NJW 2022, 1816 Rn. 22;… Beschluss vom 9. Mai 2025 - AnwZ 8/25 - NJW-RR 2025, 1012 Rn. 10; BSG…, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - B 8 SO 1/24 B - juris Rn. 7; BFH…, Beschluss vom 3. Juni 2025 - VIII R 16/23 - BFH/NV 2025, 1301 Rn. 21).
  • BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14

    Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …

    Zugleich ist aber auch höchstrichterlich geklärt, dass allein der Umstand, dass der Rechtsanwalt - wie hier - eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO nicht hindert, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweit festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 226/87, WM 1989, 238 unter II 2; BVerwG, NJW 2007, 3223).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten …

    In der Folge ist nach der Rechtsprechung eine Anwendung des § 189 ZPO möglich, wenn der Rechtsanwalt eine Rücksendung des ihm zu Zwecken der Beurkundung des Zustellungsempfangs übermittelten Empfangsbekenntnisses unterlässt, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die weiter erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweitig festgestellt werden kann (vgl. BGH, NJW 1989, 1154 unter II 2; NJW 2005, 3216;… NJW-RR 2015, 953 Rn. 7; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO) BVerwG, NJW 2007, 3223), etwa, wenn er seinen gebildeten Annahmewillen konkludent zum Ausdruck bringt, weil er sich auf das Dokument einlässt oder wenn in der Kanzlei die entsprechenden Fristen notiert werden oder das Urteil dem Mandanten übersandt beziehungsweise mit diesem erörtert wird (vgl. BGH NJW 1989, 1154; 1992, 2235 (2236);… BGH NJW-RR 2015, 953 Rn. 13).

    Rn. 75 Auch in diesem Fall ist aber für den Zeitpunkt des so ermittelten Fristbeginns dann aber maßgeblich, ab wann dieser Empfangswille spätestens dokumentiert festgestellt werden kann, weil zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche, auf den Empfangswillen schließen lassende Handlung erfolgt, etwa der Ratschlag an den Mandanten oder die schriftsätzliche Einlassung auf das zuzustellende Schriftstück (…vgl. BGH NJW-RR 2015, 953 Rn. 13; NStZ-RR 2005, 77 (zu § 37 StPO) oder wenn trotz der Nichteinreichung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses die Gesamtumstände zwingend auf den Erhalt und die Empfangsbereitschaft schließen lassen (vgl. BVerwG, NJW 2007, 3223).

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung; …

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür aber, dass der Rechtsanwalt zumindest konkludent bestätigt, das Schriftstück selbst erhalten und als zugestellt entgegengenommen zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06 - Buchholz 303 § 174 ZPO Nr. 2 Rn. 5…, Beschluss vom 29. April 2011 - 8 B 86.10 - Buchholz 310 § 56 VwGO Nr. 13 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Zwar ist die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme bei dem Adressaten etwa auch dann vorhanden, wenn er gegen das zuzustellende Urteil (hier: Beschluss) ein Rechtsmittel einlegt und dabei auf die Urteilsausfertigung Bezug nimmt (vgl. BVerwG NJW 2007, 3223;… Musielak-Wolst, a.a.O., § 174 Rn. 5 m.w.N.).

    Die Heilung würde jedenfalls voraussetzen, dass zugleich die Empfangsbereitschaft, die ggfs. auch konkludent zum Ausdruck gebracht sein kann, festgestellt wird (…BGH a.a.O.; BVerwG NJW 2007, 3223).

  • KG, 24.01.2025 - 7 U 17/24

    Zustellung eines Urteils bei Nichtabgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses …

    Denn von einer Weigerung, das zuzustellende Schriftstück in Empfang zu nehmen, kann auch bei fehlender Rücksendung eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses nicht ausgegangen werden, wenn die Gesamtumstände gleichwohl in die gegenteilige Richtung weisen und hinreichend zuverlässig auf die Empfangsbereitschaft des Adressaten schließen lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10/06 -, juris Rn. 5).
  • BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils - …

    Erst wenn er die Bekanntgabe als Zustellung akzeptiert --was allerdings, wie zur Vermeidung von Missverständnissen hinzugefügt werden mag, keine inhaltliche Kenntnisnahme von dem Schriftstück voraussetzt--, beginnt die Rechtsmittelfrist, mag er auch diesen Willensentschluss erst später nach außen hin dokumentieren, insbesondere indem er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet oder z.B. gegen die ihm so bekannt gemachte Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 17. Mai 2006 2 B 10.06, Die öffentliche Verwaltung 2006, 788).
  • BFH, 03.06.2025 - VIII R 16/23

    Zustellung eines elektronischen Dokuments bei fehlender Rücksendung des …

    Der Zustellungsmangel wird gemäß § 189 ZPO bei einem nicht zurückgesandten Empfangsbekenntnis in Papierform geheilt, wenn neben dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Schriftstücks die erforderliche Empfangsbereitschaft des Zustellungsempfängers anderweitig festgestellt werden kann (BGH-Beschluss vom 13.01.2015 - VIII ZB 55/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 83, Rz 7, m.w.N.; BVerwG-Beschluss vom 17.05.2006 - 2 B 10.06, HFR 2007, 1250, Rz 5).

    Der Tag der Entgegennahme des elektronischen Dokuments mit Empfangswillen kann in diesem Fall mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nachgewiesen werden (vgl. BSG-Beschluss vom 18.12.2024 - B 8 SO 1/24 B, Rz 7, juris; s.a. BGH-Beschluss vom 13.01.2015 - VIII ZB 55/14, HFR 2016, 83, Rz 7, m.w.N.; BVerwG-Beschluss vom 17.05.2006 - 2 B 10.06, HFR 2007, 1250, Rz 5; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2024 - 2 EO 603/23, Rz 42, 43; BayVGH-Beschluss vom 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135, Rz 5;… Biallaß in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl., § 173 ZPO (Stand: 28.08.2024), Rz 77 und 78;… Wieczorek/Schütze/Rohe, 5. Aufl., § 173 ZPO Rz 22, 23).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist dafür, dass der Rechtsanwalt zumindest konkludent bestätigt, das Schriftstück selbst erhalten und als zugestellt entgegengenommen zu haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.07.2015 - 9 B 33/15 und 29.04.2011 - 8 B 86.10 - sowie Urteil vom 17.05.2006 - 2 B 10.06 -).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 86.10

    Empfangsbereitschaft als Zustellungsvoraussetzung für Urteilszustellung gegen …

  • BGH, 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 314/23

    Informationsanspruch gegen eine Universität betreffend das Verfahren zur …

  • BSG, 18.12.2024 - B 8 SO 1/24 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 ZB 21.261

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnung einer …

  • BSG, 05.06.2019 - B 12 R 3/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2020 - L 6 KR 109/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Urteilszustellung - keine Rücksendung des …

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 11 CS 20.2953

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach …

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2019 - 13 ME 136/19

    Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Empfangsbekenntnis; Heilung; …

  • OVG Hamburg, 08.05.2018 - 3 Bs 46/18

    Europarechtliche Auslegung der Befristungsentscheidung gemäß AufenthG 2004 § 11 …

  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21

    Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07

    Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei …

  • LSG Hamburg, 14.12.2023 - L 4 SO 51/22

    Anforderungen an den Nachweis des wirksamen Zugangs eines Urteils im Wege der …

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2007 - 8 A 10361/07

    Ausübung des Vorkaufsrecht an der Burgruine Meistersel rechtmäßig

  • OVG Sachsen, 23.01.2007 - A 3 B 259/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - 9 A 1225/08

    Bezogen auf die Gebührenhöhe kann eine Gleichbehandlung von ungleichen …

  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2020 - 9 L 347/20

    Gutachtenanordnung; Epilepsie; Herzinsuffizienz; fachärztliches Gutachten; …

  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 156/10

    Unterlassung der Werbung eines Mitbewerbers mit Falschbehauptungen bzgl. …

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 11 ZB 20.82

    Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

  • VG Köln, 18.09.2014 - 16 K 2699/13

    Zweifel an der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Bewilligung einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 1 S 23.22

    Verweigerung der Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses durch einen …

  • OLG Bremen, 10.05.2021 - 4 UF 19/20

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer inhaltlich …

  • BSG, 06.01.2010 - B 14 AS 115/09 B
  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 4 C 08.1072

    Prozesskostenhilfe; Klagefrist; Zustellung des Widerspruchsbescheids; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 12 A 288/08

    Verstoß gegen den Vertretungszwang im Wiedereinsetzungsverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 4 LA 28/18

    Unrichtigkeit der Angabe auf einem Empfangsbekenntnis; Eingang auf dem Server als …

  • OVG Sachsen, 11.06.2012 - 1 E 43/11

    Zustellung, Empfangsbekenntnis, Zustellungsmangel, Empfangsbereitschaft, …

  • VG Ansbach, 20.04.2020 - AN 17 S 20.50098

    Verfristeter Antrag gegen Abschiebungsanordnung

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