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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8720
BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10 (https://dejure.org/2010,8720)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - IX ZB 115/10 (https://dejure.org/2010,8720)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 115/10 (https://dejure.org/2010,8720)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irrtümliche Löschung einer Berufungsfrist im elektronischen Fristenkalender

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irrtümliche Löschung einer Berufungsfrist im elektronischen Fristenkalender

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irrtümliche Löschung einer Berufungsfrist im elektronischen Fristenkalender

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei fehlenden Sicherungen gegen ein unbeabsichtigtes Löschen von Fristen in einem elektronischen Fristenkalender

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Elektronischer Fristenkalender: Bei Wiedereinsetzung zum Löschungsschutz vortragen

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist bei fehlenden Sicherungen gegen ein unbeabsichtigtes Löschen von Fristen in einem elektronischen Fristenkalender

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristversäumnis beruhend auf Organisationsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 226
  • AnwBl Online 2011, 67
  • HFR 2011, 706
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2008 - VI ZB 46/07

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenbuch

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Doch kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Prüfung des Erledigungsvermerks in der Handakte beschränken, sofern die Erledigung der Eintragung im Fristenkalender ordnungsgemäß in der Handakte vermerkt ist und sich an der Richtigkeit keine Zweifel aufdrängen; unter diesen Voraussetzungen braucht der Rechtsanwalt nicht noch zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07, NJW 2008, 1670 Rn. 6;… vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09, MDR 2010, 533 Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Doch kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Prüfung des Erledigungsvermerks in der Handakte beschränken, sofern die Erledigung der Eintragung im Fristenkalender ordnungsgemäß in der Handakte vermerkt ist und sich an der Richtigkeit keine Zweifel aufdrängen; unter diesen Voraussetzungen braucht der Rechtsanwalt nicht noch zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07, NJW 2008, 1670 Rn. 6; vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09, MDR 2010, 533 Rn. 7, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00

    Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. März 1996, III ZB 13/96, BGHR ZPO § 233, Ausgangskontrolle 5; vom 10. Juli 1997, IX ZB 57/97, NJW 1997, 3177, 3178; vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957, jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Der elektronische Fristenkalender muss so geführt werden, dass er dieselbe Überprüfungssicherheit bietet, wie ein herkömmlicher Kalender (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1998, II ZB 11/98, NJW 1999, 582, 583).
  • BGH, 13.04.2005 - VIII ZB 77/04

    Prüfung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Eine Bestätigung der korrekten Eintragung der Fristen in den Handakten, wie sie vorliegend gegeben war, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen (vgl. auch die in dem Beschluss vom 23. September 2009 in Bezug genommene Entscheidung BGH, Beschluss vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04, NJW-RR 2005, 1085 Rn. 5, in der eine korrekte Eintragung der Frist in die Handakte unterblieben war).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. März 1996, III ZB 13/96, BGHR ZPO § 233, Ausgangskontrolle 5; vom 10. Juli 1997, IX ZB 57/97, NJW 1997, 3177, 3178; vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1996, III ZB 13/96, BGHR ZPO § 233, Ausgangskontrolle 5; vom 10. Juli 1997, IX ZB 57/97, NJW 1997, 3177, 3178; vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2009 - IV ZB 14/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10
    Insoweit ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23. September 2009 (IV ZB 14/09), die das Berufungsgericht für die Annahme eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten des Klägers herangezogen hat, auch nichts anderes.
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