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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5520
VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85 (https://dejure.org/1985,5520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.11.1985 - HPV TL 1500/85 (https://dejure.org/1985,5520)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. November 1985 - HPV TL 1500/85 (https://dejure.org/1985,5520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden bzw Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht - …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85
    Allein diese Auslegung sei mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen und den einschlägigen Gesetzen und tarifvertraglichen Vorschriften vereinbar (vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 20.07.1984 - 6 P 16.83 -, Die Personalvertretung 1985, 71; OVG Münster, Beschluß vom 11.11.1981 - CL 14.80 - OVG Berlin…, Beschluß vom 18.12.1980 - OVG PV Bln 7.80 -, Lorenzen/Eckstein/Cecior, BPersVG, Kommentar, Stand: Oktober 1984, § 75 Rdnr. 115;… Fürst, GKÖD V, K § 75 Rdnr. 76;… Ballerstedt/Schleicher/Faber, Bayer. PersVG, Kommentar, Stand: März 1985, Art. 75 Rdnr. 311).

    Die Verteilung der erforderlichen Mehrarbeit auf die Beschäftigten bzw. deren Heranziehung zur Mehrarbeit ist dem Einfluß der Personalvertretung entzogen, weil sich die Verpflichtung zur Mehrarbeit für Beamte aus dem Gesetz und für Arbeiter und Angestellte aus dem dem Arbeitsvertrag zugrunde liegenden Tarifvertrag unmittelbar ergibt und allein der Dienstherr bzw. Arbeitgeber zu entscheiden hat, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (BVerwG, Beschluß vom 20.07.1984, a.a.O., Hess.VGH, Beschluß vom 12.06.1985 - HPV TL 422/84 -).

  • VGH Hessen, 22.10.1980 - HPV TL 8/79
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderen Oberverwaltungsgerichten sowie der in der Literatur einhellig vertretenen Meinung hat der erkennende Fachsenat in seinem Beschluß vom 22.10.1980 - HPV TL 8/79 - (Hess.VGRspr. 1983, 46) ausgeführt, daß bei der Entscheidung, inwieweit die Mitbestimmungsrechte des Personalrats im Zusammenhang mit der Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit in Betracht kommen, zwischen zwei Problemkreisen streng zu differenzieren sei.

    Der Antragsteller hat die Ausführungen des erkennenden Fachsenats in seinem Beschluß vom 22.10.1980 a.a.O., offensichtlich mißverstanden, wenn er der Meinung ist, daß ihm bei der Verteilung der anläßlich eines Sondereinsatzes insgesamt erforderlichen Mehrarbeit (z.B. der Mehrarbeit von 10 Kollegen für je 5 Stunden = 50 Stunden) ein Mitbestimmungsrecht zusteht.

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85
    Rn. 29 des Personalrats auch bei der zeitlichen Festlegung der angeordneten Mehrarbeit nicht in Betracht, da dem Personalvertretungsorgan anderenfalls - unzulässigerweise - eine Mitbestimmung über die staatliche Aufgabenerfüllung eingeräumt würde, was § 104 BPersVG widerspräche (so insbesondere OVG Münster, Beschluß vom 21.09.1978 - CL 24, 77 -, Die Personalvertretung 1980, 246 = DÖD 1979, 288;… Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., Art. 75 Rdnr. 311 ; vgl. zur Unzulässigkeit einer uneingeschränkten personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung bei Maßnahmen der staatlichen Aufgabenerfüllung: BVerwG, Beschluß vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 -, Die Personalvertretung 1983, 413 = ZBR 1983, 132 und 307; Beschluß vom 7.03.1983, 6 P 27.80 -9 DVBl. 1983, 808 = ZBR 1983, 306 = Die Personalvertretung 1984, 241).
  • BVerwG, 07.03.1983 - 6 P 27.80

    Staatliche Lehrer - Gymnasium - Unterrichtsfreier Samstag - Mitbestimmungsrecht …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1985 - HPV TL 1500/85
    Rn. 29 des Personalrats auch bei der zeitlichen Festlegung der angeordneten Mehrarbeit nicht in Betracht, da dem Personalvertretungsorgan anderenfalls - unzulässigerweise - eine Mitbestimmung über die staatliche Aufgabenerfüllung eingeräumt würde, was § 104 BPersVG widerspräche (so insbesondere OVG Münster, Beschluß vom 21.09.1978 - CL 24, 77 -, Die Personalvertretung 1980, 246 = DÖD 1979, 288;… Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., Art. 75 Rdnr. 311 ; vgl. zur Unzulässigkeit einer uneingeschränkten personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung bei Maßnahmen der staatlichen Aufgabenerfüllung: BVerwG, Beschluß vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 -, Die Personalvertretung 1983, 413 = ZBR 1983, 132 und 307; Beschluß vom 7.03.1983, 6 P 27.80 -9 DVBl. 1983, 808 = ZBR 1983, 306 = Die Personalvertretung 1984, 241).
  • VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 3176/90

    Personalvertretung: Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden

  • OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 173/18

    Beamtenrecht: Indienstsetzung von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei; …

    Ungeachtet dessen erfasse das Mitbestimmungsrecht nicht die Fälle, in denen zwischen der Erkenntnis, dass Überstunden und Mehrarbeit notwendig werden, und ihrer Anordnung so wenig Zeit verbleibt, dass das Mitbestimmungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden könne.(BVerwG…, Beschluss vom 12.9.2005, a.a.O., Rdnrn. 28 und 31) Hiernach gilt nicht nur hinsichtlich der Festlegung des Beginns und des Endes zusätzlich angeordneter Arbeitszeit(vgl. hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 9.10.1991, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, juris Ls.1; HessVGH, Beschluss vom 27 11.1985 - HPV TL 1500/85 -, juris Ls. 2), sondern auch hinsichtlich der Entscheidung, ob Mehrarbeit - fallbezogen an einem bestimmten Tag eine von Dienstplan abweichende Indienstsetzung - angeordnet wird, dass ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats nur besteht, wenn unterschiedliche Dispositionsmöglichkeiten zur Auswahl stehen, das "ob" von Mehrarbeit bzw. deren zeitliche Lage mithin verhandelbar sind, und zwischen Anordnung und Ableistung der Mehrarbeit genügend Zeit zur Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens verbleibt.
  • OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 172/18

    Personalvertretungsrecht; Abänderung des mitbestimmten Dienstplans; …

    Ungeachtet dessen erfasse das Mitbestimmungsrecht nicht die Fälle, in denen zwischen der Erkenntnis, dass Überstunden und Mehrarbeit notwendig werden, und ihrer Anordnung so wenig Zeit verbleibt, dass das Mitbestimmungsverfahren nicht mehr durchgeführt werden könne.(BVerwG…, Beschluss vom 12.9.2005, a.a.O., Rdnrn. 28 und 31) Hiernach gilt nicht nur hinsichtlich der Festlegung des Beginns und des Endes zusätzlich angeordneter Arbeitszeit(vgl. hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 9.10.1991, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.3.1996 - 17 L 2265/96 -, juris Ls.1; HessVGH, Beschluss vom 27 11.1985 - HPV TL 1500/85 -, juris Ls. 2), sondern auch hinsichtlich der Entscheidung, ob Mehrarbeit - fallbezogen an einem bestimmten Tag eine von Dienstplan abweichende Indienstsetzung - angeordnet wird, dass ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats nur besteht, wenn unterschiedliche Dispositionsmöglichkeiten zur Auswahl stehen, das "ob" von Mehrarbeit bzw. deren zeitliche Lage mithin verhandelbar sind, und zwischen Anordnung und Ableistung der Mehrarbeit genügend Zeit zur Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens verbleibt.
  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 3278/86

    Personalrat eines Staatstheaters - kein Mitbestimmungsrecht bei …

    Dort, wo die Organisation der nach außen gerichteten Aufgabenerfüllung der Dienststelle untrennbar mit der zeitlichen Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit verbunden ist, kommt eine Mitbestimmung des Personalrats nach § 74 Abs. 1 Nr. 9 HPVG F. 1988 nicht in Betracht, da hier nicht die soziale Angelegenheit des Beschäftigten, sondern die Aufgabenerfüllung im Vordergrund steht (Hess. VGH, Beschluß vom 27. November 1985 -- HPV TL 1500/85 --, HessVGRspr. 1986, 52 = Die Personalvertretung 1989, 40 ).
  • LAG Köln, 23.08.1996 - 4 Sa 342/96

    Personalrat: Mitbestimmung bei Einschränkung des Umfangs von Mehrarbeit

    Das Mitbestimmungsrecht über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit entfällt jedoch, wenn der Zeitpunkt der Überstunden mit deren Anordnung so eng verknüpft ist, daß beides nicht getrennt werden kann (BVerwG vom 09.10.1991 …und vom 02.06.1992 a.a.O.; OVG Münster vom 21.09.1978 - CL 24/77 - PerV 1980, 247; vom 16.12.1981 - CL 38/80 - RiA 1982, 177; Hess. VGH vom 27.11.1985 - HPV TL 1500/85 - ZPR 1987, 27).
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