Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.11.1984 - HPV TL 3/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1366/89
Vertretung des Personalratsvorsitzenden; zur Auswahl eines freizustellenden …
Da die Freistellung für das Personalratsmitglied nicht mit besonderen personalvertretungsrechtlichen Befugnissen und Aufgaben verbunden ist, wird es durch die unterbliebene Freistellung auch nicht in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung berührt (BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1977 -- 7 P 21.75 --, Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240; Hess. VGH, Beschluß vom 19. November 1984 -- HPV TL 3/83 -- ESVGH 35, 97). - VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2025/85
Auswirkungen der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die …
Der Beteiligte zu 1) ist jedoch als Leiter der Dienststelle, auf die sich die Streitigkeit bezieht und dessen Personalrat das vorliegende Beschlußverfahren betreibt, gemäß § 92 Abs. 3 HPVG in der Fassung vom 11.07.1984 (GVBl. I S. 181) i.V.m. § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren zu beteiligen (Hess. VGH, Beschluß vom 19.11.1984 - HPV TL 3/83 -). - VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Zur Antragsbefugnis
Antragsbefugt im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren ist nur derjenige, der durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen ist (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß des Fachsenats vom 19.11.1984 -- HPV TL 3/83 m.w.N. -- insoweit in ESVGH 35, 98 nicht abgedruckt --).
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