Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zur Antragsbefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 15.09.1983 - L 18/82
- VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 24.08.1988 - HPV TL 23/81
Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Fachsenat in seinen Beschlüssen vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 -- und HPV TL 524/84 -- angeschlossen hat, muß in Fällen, in denen sich der streitige Sachverhalt "erledigt" hat, der nach Ansicht des Antragstellers ein Beteiligungsrecht auslöst, von den Tatsacheninstanzen auf Anträge hingewirkt werden, die der neuen Sachlage und damit der Prozeßlage nach der Erledigung entsprechen.Es ist zu Anträgen überzugehen, welche die hinter dem streitauslösenden Sachverhalt stehenden allgemein personalvertretungsrechtlichen Fragen zur Entscheidung des Gerichts stellen (so Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 24. August 1988, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1988, RiA 1988, 187 = ZBR 1988, 197 m.w.N.).
- BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85
Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung - …
Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Es ist zu Anträgen überzugehen, welche die hinter dem streitauslösenden Sachverhalt stehenden allgemein personalvertretungsrechtlichen Fragen zur Entscheidung des Gerichts stellen (…so Beschlüsse des erkennenden Fachsenats vom 24. August 1988, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1988, RiA 1988, 187 = ZBR 1988, 197 m.w.N.). - VGH Hessen, 19.10.1988 - 1 UE 2114/85
Entlassung eines Probebeamten
Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Auf die vom Antragsteller behaupteten Verfahrensfehler bei der Beschlußfassung des Personalrats der V-schule in L am 26. Juli 1982 kommt es -- ihre Gegebenheit unterstellt -- nicht entscheidungserheblich an, da sich der Antragsteller schon mangels Antragsbefugnis hierauf nicht berufen kann (vgl. hierzu auch Hess. VGH, U. v. 19.10.1988 -- 1 UE 2114/85 -- m.w.N.) --. - VGH Hessen, 24.08.1988 - HPV TL 524/84
Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Fachsenat in seinen Beschlüssen vom 24. August 1988 -- HPV TL 23/81 -- und HPV TL 524/84 -- angeschlossen hat, muß in Fällen, in denen sich der streitige Sachverhalt "erledigt" hat, der nach Ansicht des Antragstellers ein Beteiligungsrecht auslöst, von den Tatsacheninstanzen auf Anträge hingewirkt werden, die der neuen Sachlage und damit der Prozeßlage nach der Erledigung entsprechen. - VGH Hessen, 19.11.1984 - HPV TL 3/83
Auszug aus VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 30/83
Antragsbefugt im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren ist nur derjenige, der durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in seiner personalvertretungsrechtlichen Stellung betroffen ist (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß des Fachsenats vom 19.11.1984 -- HPV TL 3/83 m.w.N. -- insoweit in ESVGH 35, 98 nicht abgedruckt --).
- VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 1696/86
Kein Herausgabeanspruch des Personalrats einer nachgeordneten Behörde gegenüber …
Es kommt darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, einzelnen Personen oder Personengruppen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1977 -- VII P 21.75 --, ZBR 1978, 240; Beschluß vom 13. Februar 1985 -- 6 P 1.83 --; Hess. VGH, Beschluß vom 23. September 1981 -- HPV TL 31/30 -- und Beschluß vom 7. Dezember 1988 -- HPV TL 30/83 --).
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