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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11793
VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90 (https://dejure.org/1992,11793)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.08.1992 - HPV TL 526/90 (https://dejure.org/1992,11793)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. August 1992 - HPV TL 526/90 (https://dejure.org/1992,11793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Mitbestimmung bei der Abordnung mehrerer Beamter an eine andere Dienststelle; unverzügliche Information des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1972 - 5 A 2/72

    Recht des Personalrats auf Vorlage von Unterlagen über Personalangelegenheiten; …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90
    Für das Recht des Personalrats, ausreichend informiert zu werden und Gelegenheit zur Äußerung zu erhalten, ist es somit unerheblich, ob ein Mitbestimmungstatbestand tatsächlich erfüllt ist und der Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung seine Zustimmung verweigern darf (vgl. OVG Koblenz, Beschluß vom 20. Dezember 1972 - 5 A 2/72 - PersV 1973, 341 f.).
  • VGH Hessen, 06.12.1972 - BPV TK 2/72
    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90
    Insbesondere in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem für die juristisch nicht vorgebildeten Mitglieder des Personalrats ein Beteiligungsrecht zweifelhaft sein kann, gebietet es der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dem Personalrat alle diejenigen Informationen zu geben, derer er zur sachgemäßen und sinnvollen Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben bedarf (vgl. auch Hess.VGH, Beschluß vom 6. Dezember 1972 - BPV TK 2/72 - PersV 1972, 240 ff., 242), so daß er insbesondere in die Lage versetzt wird, die Frage des Bestehens von Mitbestimmungsrechten angemessen zu prüfen.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission - …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90
    Er wird durch das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht erweitert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1978 - 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. Juni 1983 - CB 18/82 - PersV 1984, 464 f.).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 P 19.83

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich einer Abordnung - Abordnung …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90
    Dies könnte nicht nur dann der Fall sein, wenn sich an den ersten Abordnungszeitraum ein weiterer Abordnungszeitraum unmittelbar anschlösse (vgl. zu einem derartigen Fall BVerwG, Beschluß vom 18. September 1984 - 6 P 19.83 - Buchholz 238.36 § 78 NdsPersVG Nr. 5), sondern auch dann, wenn der betreffende Beamte nach dem Ablauf der ersten Abordnung Urlaub hätte und mit Beginn des ersten dem Urlaub folgenden Arbeitstages erneut abgeordnet würde.
  • VGH Hessen, 30.03.1988 - HPV TL 495/84
    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90
    Der Senat ist schon bisher davon ausgegangen, daß die Verletzung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat im verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahren festgestellt werden kann (Hess.VGH, Beschluß vom 30. März 1988 - HPV TL 495/84 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1983 - CB 18/82
    Auszug aus VGH Hessen, 27.08.1992 - HPV TL 526/90
    Er wird durch das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht erweitert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1978 - 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. Juni 1983 - CB 18/82 - PersV 1984, 464 f.).
  • VGH Hessen, 17.11.2005 - 22 TL 807/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Kettenabordnung

    Dass es insofern auf den Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs bzw. der Umgehung des Mitbestimmungstatbestands ankommt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1984 - 6 P 19/83 - PersR 1986, 36 = juris; Hess. VGH, Beschluss vom 27. August 1992 - HPV TL 526/90 - juris), wobei es insofern unerheblich ist, ob es sich um einen bewussten und/oder gewollten Rechtsmissbrauch bzw. eine damit vergleichbare Umgehung des Mitbestimmungstatbestands handelt.

    Dies hat der Senat bereits mit dem zitierten Beschluss vom 27. August 1992 (- HPV TL 526/90 - juris) - allerdings ohne nähere Begründung - entschieden.

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