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Rechtsprechung
   VerfG Hamburg, 27.07.1977 - HVerfG 1/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,14673
VerfG Hamburg, 27.07.1977 - HVerfG 1/77 (https://dejure.org/1977,14673)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.1977 - HVerfG 1/77 (https://dejure.org/1977,14673)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - HVerfG 1/77 (https://dejure.org/1977,14673)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfG Hamburg, 21.12.2010 - HVerfG 1/10

    Senatsantwort auf schriftliche kleine Anfrage eines Bürgerschaftsabgeordneten …

    Er erstreckt sich in einem weiten Spektrum über den Verantwortungsbereich der gegenwärtigen oder früheren Regierung auch auf Meinungen, Wertungen und Tatsachen jeder Art (HVerfG, Urteil vom 27. Juli 1977, HVerfG 1/77, HmbJVBl. 1978, 11, 15).

    Rn. 57 aa) Auch wenn Art. 25 HV Einschränkungen der Regierungspflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen nicht ausdrücklich normiert, besteht der Anspruch des Abgeordneten auf vollständige Beantwortung nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Urteile vom 6. Juli 1973, HVerfG 2/72, HmbJVBl. 1973, 282, 285, vom 27. Juli 1977, a.a.O., …und vom 20. Mai 2003, HmbJVBl., a.a.O., 52 = LVerfGE, a.a.O., 227 f.) - an der festzuhalten ist - allerdings nicht unbeschränkt und nicht unabhängig vom Gegenstand der Anfrage.

    Rn. 62 Die Begründung für die Nichtbeantwortung der Anfrage ist innerhalb der in Art. 25 Abs. 3 S. 2 HV bestimmten Antwortfrist von acht Tagen zu erteilen (HVerfG, Urteile vom 27. Juli 1977, a.a.O., 16, …und vom 20. Mai 2003, HmbJVBl., a.a.O., 55 = LVerfGE, a.a.O., 232 f.).

    Soweit im Zusammenhang mit parlamentarischen Informationsrechten ein Anspruch auf Erteilung einer vollständigen Antwort anerkannt worden ist, hat das Hamburgische Verfassungsgericht diesen Anspruch davon abhängig gemacht, dass der Senat hierzu in der Lage ist (Urteil vom 27. Juli 1977, a.a.O., 14).

  • VerfG Hamburg, 28.11.2013 - HVerfG 6/12

    Schriftliche kleine Anfrage zu anonymen Schreiben durch den Senat nicht …

    1973, 282, 285; Urteil vom 27.7.1977 - HVerfG 1/77, HmbJVBl.

    Rn. 66 1. Der unbestimmte Rechtsbegriff der "öffentlichen Angelegenheiten" in Art. 25 Abs. 1 HV, dessen Anwendung der vollen verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt, erstreckt sich in einem weiten Spektrum über den Verantwortungsbereich der gegenwärtigen oder früheren Regierung auch auf Meinungen, Wertungen und Tatsachen jeder Art (HVerfG…, Urteil vom 21.12.2010 - HVerfG 1/10, LVerfGE 21, 159 , juris Rn. 54 ; HVerfG, Urteil vom 27. Juli 1977 - HVerfG 1/77, HmbJVBl. 1978, 11, 15).

  • VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02

    Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten

    Zwar habe das Hamburgische Verfassungsgericht (Urt. v. 27.7.1977, - HVerfG 1/77 - , HmbJVBl. 1978 S. 11 ff.) einen Ermessensspielraum des Senats anerkannt, in Einzelfällen von einer Antwort abzusehen.

    Die verfassungsrechtliche Nachprüfung ist auf die Begründung der konkret gegebenen Antwort beschränkt (HVerfG, Urt. v. 27.7.1977, a.a.O., S. 16, SachsAnhVerfG, a.a.O., S. 673).

  • VerfG Hamburg, 28.11.2013 - HVerfG 1/13

    Anspruch eines Mitglieds der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf …

    1973, 282, 285; Urteil vom 27.7.1977 - HVerfG 1/77, HmbJVBl.
  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger …

    Lediglich im Hinblick darauf, welche Schlüsse die Staatsregierung aus dem Vorliegen solcher Schranken ziehen will, d. h. ob und inwieweit sie gleichwohl zu antworten bereit ist, räumt ihr das Wort "kann" in den Grenzen des Rechts einen Entscheidungsspielraum ein (vgl. zu dieser Problematik bei anderer Verfassungsrechtslage auch VerfGH NRW DÖV 1994, 210; HambVerfG, Urteil vom 27. Juli 1977, HVerfG 1/77).
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