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   FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/2001   

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FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/2001 (https://dejure.org/2002,13166)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.04.2002 - I 110/2001 (https://dejure.org/2002,13166)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. April 2002 - I 110/2001 (https://dejure.org/2002,13166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe; Aufteilung eines Kaufpreises und Vorliegen einer Teilbetriebsveräußerung; Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungsgewinn; Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung eines freiberuflich tätigen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.04.1978 - IV R 102/74

    Zur Frage, wann Teilpraxisveräußerung im Sinne des § 18 Abs. 3 EStG vorliegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind zwei Arten eines selbständigen Teilbetriebs zu unterscheiden (BFH-Urteil vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249 , BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91 BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182):.

    Auch eine vom selben Steuerbevollmächtigten betriebene landwirtschaftliche Buchstelle einerseits und eine Steuerpraxis für Gewerbetreibende andererseits hat der Senat nicht als Teilpraxen angesehen (Urteil in BFHE 125, 249 , BSTBl II 1978, 562).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Sinn und Zweck der Regelungen über die begünstigte Versteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne nach §§ 16, 34 EStG ist nach nahezu einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum, "die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen" (BFH GrS 2/98 vom 18. Oktober 1999, BFHE 189, 465 , BStBl II 2000, 123 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Tanzschulräumlichkeiten zur gesamten Wohn- / Nutzfläche des Hauses (BFH GrS 5/97 vom 23. August 1999, BFHE 189, 174 , BStBl II 1999, 774).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 2/95

    Eine Beratungstätigkeit, die auf die Lösung von Problemen in einem bestimmten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats für den zu entscheidenden Rechtsstreit die erste Fallgestaltung einschlägig: Die vom Kl. betriebene Tanzschule einerseits und die Tätigkeit des Kl. als Tanzsporttrainer andererseits führen zwar beide zu Einkünften aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 2/95, BFHE 183, 450 , BStBl II 1997, 687; vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 93; Schmidt, EStG , 20. Auflage, § 18 Rd. 83 m. w. N.), stellen der Sache nach aber verschiedene Berufstätigkeiten mit unterschiedlichen Kundenkreisen dar, die unabhängig voneinander organisiert sind.
  • BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91

    Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind zwei Arten eines selbständigen Teilbetriebs zu unterscheiden (BFH-Urteil vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249 , BStBl II 1978, 562; vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91 BFHE 169, 352, BStBl II 1993, 182):.
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat eine Teilpraxisveräußerung bejaht im Falle eines Steuerbevollmächtigten, der seine auf dem Festland befindliche Praxis veräußerte und nur das auf einer nahegelegenen Insel eingerichtete Büro behielt (Urteil vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135), ferner im Fall der Veräußerung einer Fahrschulniederlassung (Urteil vom 24. August 1989 IV R 120/88, BFHE 158, 257 , BStBl II 1990, 55).".
  • BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S

    Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige Tätigkeit, so schließt die Eigenart der selbständigen Arbeit und die Betonung der Bestätigung (im Gegensatz zum Kapitaleinsatz) im Allgemeinen die Annahme aus, dass Teile des Betriebs eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erlangt haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1964, 120; vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661).
  • BFH, 13.05.1993 - IV R 131/92

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheides zusammenveranlagter Ehegatten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats für den zu entscheidenden Rechtsstreit die erste Fallgestaltung einschlägig: Die vom Kl. betriebene Tanzschule einerseits und die Tätigkeit des Kl. als Tanzsporttrainer andererseits führen zwar beide zu Einkünften aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG (BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 2/95, BFHE 183, 450 , BStBl II 1997, 687; vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1994, 93; Schmidt, EStG , 20. Auflage, § 18 Rd. 83 m. w. N.), stellen der Sache nach aber verschiedene Berufstätigkeiten mit unterschiedlichen Kundenkreisen dar, die unabhängig voneinander organisiert sind.
  • BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71

    Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Handelt es sich hingegen um eine einheitliche gleichartige Tätigkeit, so schließt die Eigenart der selbständigen Arbeit und die Betonung der Bestätigung (im Gegensatz zum Kapitaleinsatz) im Allgemeinen die Annahme aus, dass Teile des Betriebs eine so weitgehende organisatorische Selbständigkeit erlangt haben, dass sie Teilbetrieben im gewerblichen Bereich gleichgestellt werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1964, 120; vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661).
  • BFH, 14.05.1970 - IV 136/65

    Veräußerung einer Teilpraxis - Steuerbevollmächtigter - Einheitliche Praxis -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
    Von derart verschiedenen Berufstätigkeiten ein und desselben Steuerpflichtigen kann nach dem Senatsurteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65 (BFHE 99, 126 , BStBl II 1970, 566) nicht gesprochen werden, wenn ein Steuerbevollmächtigter von seiner freiberuflichen Praxis lediglich denjenigen Teil veräußert, in dem nur Buchführungsarbeiten durchgeführt werden.
  • BFH, 06.12.1963 - IV 268/63 U

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigenden Veräußerung einer freiberuflichen

  • OLG Braunschweig, 28.12.2023 - 9 U 103/22

    Vergleich; Absprache; Verständigung; Ungewissheit; beseitigen; Nachgeben;

    Auch wenn die Zahlung des Bußgeldes nicht - wie die Beklagte meint - einen konkludenten Rechtsmittelverzicht beinhaltet (stv. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.10.1997 - 1 Ss 505/97 , Ls. 2 und Rn. 9, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16.08.2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01, Rn. 17, juris), ist die vorzeitige Zahlung von Bußgeldern weder unüblich noch - jedenfalls im Allgemeinen - im Hinblick auf die kurzen Vollstreckungsfristen des Ordnungswidrigkeitengesetzes per se missbilligenswert.
  • OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16

    Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Auch das Amtsgericht hat daher in den Fällen der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (vgl. OLG Bamberg a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 16. August 2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 -, juris Rn.22 m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 32/02

    Teilpraxisaufgabe

    Im Übrigen, hinsichtlich der Höhe des Veräußerungsgewinns, hatte die Klage keinen Erfolg (Urteil vom 17. April 2002 I 110/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 980).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 154/20

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblickversagen infolge der Sorge um die

    Setzt die Verwaltungsbehörde für einen dem Katalog entsprechenden Tatbestand ohne Weiteres die dort vorgesehene Regelgeldbuße fest, gibt sie damit zu erkennen, dass sie dem Betroffenen fahrlässiges Handeln zur Last legt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.8. 2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 in NZV 2002, 137).
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