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   FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 241/97   

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https://dejure.org/1998,12707
FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 241/97 (https://dejure.org/1998,12707)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.1998 - I 241/97 (https://dejure.org/1998,12707)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - I 241/97 (https://dejure.org/1998,12707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Sparerfreibetrages bei der Besteuerung des Ertragsanteils von Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3a Einkommensteuergesetz (EStG) ; Beschränkung der Freibetragsregelung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen; Ziel der Schaffung attraktiverer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 2569
  • EFG 1998, 1584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    bb) In diesem Sinne hat die Rechtsprechung bereits sehr früh (RG 13. November 1897 - I 241/97 - Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozess Bd. 8 S. 117, 118) erkannt, dass derjenige, dem es verboten sei, sich an einem Konkurrenzgeschäft "direkt oder indirekt zu betheiligen", ein solches auch nicht "dadurch ins Leben rufen (durfte), dass er seine Mittel dazu verwandte, damit (es) von dritten Personen errichtet wurde".
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Das Schleswig-Holsteinische FG hat mit Urteil vom 12. Februar 1998 I 241/97 (EFG 1998, 1584) entschieden, dass die Nichtberücksichtigung des Sparer-Freibetrags bei der Besteuerung des Ertragsanteils von Renten aus den gesetzlichen Sozialversicherungen nach § 22 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 a EStG nicht gegen das GG verstößt.
  • FG Niedersachsen, 26.08.1999 - XIV 838/97

    Gewährung eines dem Sparerfreibetrag entsprechenden Freibetrages für die

    Bei entsprechend hohen Geldentwertungsraten droht der Kapitalstamm ausgehöhlt zu werden, wenn zu der fortschreitenden Geldentwertung auch noch die unbeschränkte Besteuerung der Kapitalerträge hinzukommt (vgl. Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 12.02.1998, EFG 1998, 1584).
  • RG, 04.12.1897 - I 392/97

    Feststellungsklage. Konkurrenzverbot. Konventionalstrafe.

    Wie bereits in dem kürzlich ergangenen Urteile des erkennenden Senats in der Sache G. w. G. (Rep. I. 241/97) ausgeführt ist, kann man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur annehmen, daß, wer verspricht, sich an dem Unternehmen eines Dritten "weder direkt noch indirekt zu beteiligen", damit auch verspricht, eine fortgesetzte persönliche Thätigkeit für das Unternehmen des Dritten zu unterlassen.
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