Rechtsprechung
   BFH, 29.07.2004 - I B 69/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15716
BFH, 29.07.2004 - I B 69/03 (https://dejure.org/2004,15716)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2004 - I B 69/03 (https://dejure.org/2004,15716)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - I B 69/03 (https://dejure.org/2004,15716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hinzurechnungen von Kreditgewährungen innerhalb eines gewerbesteuerrechtlichen Organkreises

  • Judicialis

    GewStG § 8 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1
    Kredite innerhalb eines gewerbesteuerrechtlichen Organkreises

  • datenbank.nwb.de

    Keine Hinzurechnung bei Kreditgewährungen innerhalb eines gewstl. Organkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.02.1994 - I R 10/93

    Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern nicht den

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 69/03
    Kreditgewährungen innerhalb eines gewerbesteuerrechtlichen Organkreises führen zu keinen Hinzurechnungen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG, um Mehrfachbelastungen mit Gewerbesteuer innerhalb des Organkreises zu vermeiden (s. Urteile des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1974 I R 182/72, BFHE 113, 467, BStBl II 1975, 46; vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768).
  • BFH, 24.01.1996 - I R 160/94

    Konzern - Dauerkredite

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 69/03
    Soweit die Klägerin die Sachverhaltswürdigung des FG angreift, die Klägerin habe der B-GmbH die Darlehen auch aus eigenbetrieblichen Interessen gewährt, wird auf das Urteil des beschließenden Senats vom 24. Januar 1996 I R 160/94 (BFHE 180, 160, BStBl II 1996, 328) verwiesen.
  • BFH, 23.10.1974 - I R 182/72

    Organschaft - Hinzurechnung von Dauerschulden - Dauerschuldzinsen -

    Auszug aus BFH, 29.07.2004 - I B 69/03
    Kreditgewährungen innerhalb eines gewerbesteuerrechtlichen Organkreises führen zu keinen Hinzurechnungen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG, um Mehrfachbelastungen mit Gewerbesteuer innerhalb des Organkreises zu vermeiden (s. Urteile des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1974 I R 182/72, BFHE 113, 467, BStBl II 1975, 46; vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 9/11

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

    a) Die Organschaft im Gewerbesteuerrecht hat die Wirkung, dass die Gewerbeerträge des Organträgers und der Organgesellschaft(en) zur Ermittlung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags des Organträgers zusammenzurechnen sind und dass die Gewerbeerträge der betreffenden Unternehmen nur einmal der Gewerbesteuer unterliegen (z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1974 I R 182/72, BFHE 113, 467, BStBl II 1975, 46; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2004 I B 69/03, BFH/NV 2005, 72).

    Aus dem Verbot der doppelten Erfassung des Gewerbeertrags in diesen Fällen folgt, dass Hinzurechnungen nach § 8 GewStG unterbleiben, soweit die für die Hinzurechnung in Betracht kommenden Beträge bereits in einem der zusammenzurechnenden Gewerbeerträge enthalten sind (z.B. BFH-Urteil in BFHE 113, 467, BStBl II 1975, 46; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 72).

    Zu Recht hat das FG insoweit darauf hingewiesen, dass es sich um unterschiedliche Sachverhalte handelt, da Organgesellschaften im Gegensatz zu Schwester-Kapitalgesellschaften nicht Gewerbesteuerschuldner sind (im Ergebnis ebenso BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 72, zur vergleichbaren Situation bei Kreditgewährungen innerhalb eines gewerbesteuerrechtlichen Organkreises).

  • FG Düsseldorf, 22.09.2022 - 9 K 2833/21

    Kürzung um den auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Teil des

    Die A -GmbH hat die Pachtzahlungen an die Organtöchter als Aufwand verbucht und hierfür unter Hinweis auf den Beschluss des BFH vom 29.7.2004 I B 69/03, BFH/NV 2005, 72 und auf H 2.3 Ermittlung des Gewerbeertrags von Organträger und Organgesellschaft i.V.m. R 7.1 Abs. 5 Satz 3 der Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR) keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 e GewStG vorgenommen.

    Obwohl sich insoweit Mietzahlungen der A -GmbH und Mieteinnahmen der Organgesellschaften Nr. ... bis ... intern im Organkreis gegenüberstehen (BFH Urteil vom 8.12.2016 IV R 55/10, BStBl II 2017, 722: eine "Durchleitung" der Immobilien im Wege der Zwischenvermietung steht der Hinzurechnung nicht entgegen") und grundsätzlich Geschäftsbeziehungen innerhalb des Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen (vgl. BFH Beschluss vom 29.7.2004 I B 69/03, BFH/NV 2005, 72 zu Darlehensgewährungen innerhalb des Organkreises), erscheint es konsequent, diesen Grundsatz an dieser Stelle zu durchbrechen.

  • FG Münster, 13.10.2017 - 13 K 951/16

    GewSt-Hinzurechnung/Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung

    In diesem Sachverhalt komme es nicht zu einer Doppelbesteuerung, weil die an die Schwestergesellschaft gezahlten Zinsen nicht bei der Mutter- oder Tochtergesellschaft doppelt erfasst worden sein könnten (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.2014 IV R 9/11, BFH/NV 2015, 227; BFH-Beschluss vom 29.7.2004 I B 69/03, BFH/NV 2005, 72).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht