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   LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18   

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https://dejure.org/2019,3351
LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18 (https://dejure.org/2019,3351)
LG Flensburg, Entscheidung vom 05.02.2019 - I Ks 3/18 (https://dejure.org/2019,3351)
LG Flensburg, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - I Ks 3/18 (https://dejure.org/2019,3351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.02.2019)

    Mord an Mireille - warum das Gericht Ahmad S. schuldig sprach

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.09.2018)

    Mordprozess: Erst trauernder Freund, dann Tatverdächtiger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18

    Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung;

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Es kann zur Überzeugung der Kammer ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die von einem medizinischen Sachverständigen angewandte Methodik dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht, wenn sie von der großen Mehrheit der einschlägigen Wissenschaftler und Ärzte befürwortet wird und daher - von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - über die Methode weitgehend Konsens besteht (vgl. OVG Bremen, Beschluss v. 04.06.2018, Az.: 1 B 82/18, zitiert nach juris; BSG, Urteil v. 13.12.2005, Az.: B 1 KR 21/04 R, zitiert nach juris).

    Diese Empfehlungen sind in der Rechtsprechung allgemein als aktueller Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis anerkannt (vgl. statt vieler LG Hamburg, Urteil v. 19.10.2012, Az.: 603 KLs 17/10, zitiert nach juris; ausführlich OVG Bremen, Beschluss v. 04.06.2018 a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin ist der Kritik bereits in einer Stellungnahme ihres Vorstandes entgegen getreten und hat betont, dass die Kritik, soweit sie über den ethischen Ansatz hinaus die wissenschaftliche Aussagekraft der herangezogenen Referenzstudien überhaupt in Frage stelle, die Studienlage und umfangreiche Literatur nur verzerrt darstelle (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss v. 04.06.2018 a.a.O.; Stellungnahme der DGRM, abrufbar unter https://www.dgrm.de/fileadmin/PDF/AG_FAD/Antwort_DGRM_ZEKO_30.09.2016.pdf).

    Daher ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Anwendung des von der AGFAD empfohlenen Mindestalterkonzeptes eine Überschätzung des Alters der begutachteten Person verhindert und vielmehr geeignet ist, das Überschreiten einer juristisch relevanten Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu beweisen (vgl. OVG Bremen v. 04.06.2018 a.a.O.; Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2017, Az.: D-6422/2016, abrufbar unter www.weblaw.ch).

  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Es kann zur Überzeugung der Kammer ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die von einem medizinischen Sachverständigen angewandte Methodik dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Forschung entspricht, wenn sie von der großen Mehrheit der einschlägigen Wissenschaftler und Ärzte befürwortet wird und daher - von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen - über die Methode weitgehend Konsens besteht (vgl. OVG Bremen, Beschluss v. 04.06.2018, Az.: 1 B 82/18, zitiert nach juris; BSG, Urteil v. 13.12.2005, Az.: B 1 KR 21/04 R, zitiert nach juris).

    Als Beurteilungsmaßstab kann zur Beantwortung der Frage, ob ein wissenschaftlicher Konsens besteht, insbesondere darauf abgestellt werden, inwieweit sich unter Fachleuten medizinische Erkenntnisse bereits in ärztlichen Leitlinien, Empfehlungen oder Stellungnahmen von Fachgesellschaften niedergeschlagen haben (vgl. BSG, Urteil v. 13.12.2005, a.a.O.).

  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    In subjektiver Hinsicht muss schließlich hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527-528); die als niedrig zu bewertenden Handlungsantriebe dürfen nicht lediglich unbewusste Antriebe gewesen sein.
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Bei Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (vgl. BGH, 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691-693).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Die - rechtliche - Bewertung der Handlungsantriebe als niedrig braucht der Täter allerdings nicht vorzunehmen oder nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Wertung kommt es nicht an, soweit er an einer zutreffenden Wertung nicht aufgrund eines Persönlichkeitsmangels oder - im Falle eines Täters ausländischer Herkunft - einer so intensiven Verhaftung in den in seiner Heimat gelebten Anschauungen, die bereits einer Aufnahme und eines Nachvollziehens der in Deutschland gültigen sozialethischen Bewertungen seines Motivs entgegenstehen, gehindert ist (BGH 2 StR 452/03, NJW 2004, 1466-1468).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 480/17

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Seite; Vorstellungen der

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist stets den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe zu entnehmen, welche die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt; die Verwurzelung eines Täters in einem anderen Kulturkreis oder in einer bestimmten Glaubensform kann deshalb nur ganz ausnahmsweise die Ablehnung der subjektiven Seite niedriger Beweggründe rechtfertigen (BGH, 5 StR 480/17, NStZ 2018, 92-93).
  • LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10

    Strafverfahren gegen zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Diese Empfehlungen sind in der Rechtsprechung allgemein als aktueller Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis anerkannt (vgl. statt vieler LG Hamburg, Urteil v. 19.10.2012, Az.: 603 KLs 17/10, zitiert nach juris; ausführlich OVG Bremen, Beschluss v. 04.06.2018 a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - 12 B 923/14

    Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Die Ursachen hierfür liegen in einem nach Jahrzehnten des bewaffneten Konflikts lückenhaften Registerwesen, mangelnder administrativer Qualifikation und weitverbreiteter Korruption (vgl. OVG Münster, Beschluss v. 29.09.2014, Az.: 12 B 923/14, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss v. 19.08.2016, Az.: 1 B 169/16, zitiert nach juris), wobei Tazkiras in Papierform ohnehin "leicht gefälscht" werden können (OVG Münster a.a.O. unter Hinweis auf die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Tazkira, Auskunft der SFH-Länderanalyse, 12. März 2013, Seite 3 - https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/mittlerer-osten-zentralasien/afghanistan/afghanistan-tazkira-geburtsurkunde.pdf m.w.N.).
  • OVG Bremen, 19.08.2016 - 1 B 169/16

    Inobhutnahme; qualifizierte Inaugenscheinnahme; Tazkira; Vier Augen Prinzip;

    Auszug aus LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18
    Die Ursachen hierfür liegen in einem nach Jahrzehnten des bewaffneten Konflikts lückenhaften Registerwesen, mangelnder administrativer Qualifikation und weitverbreiteter Korruption (vgl. OVG Münster, Beschluss v. 29.09.2014, Az.: 12 B 923/14, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss v. 19.08.2016, Az.: 1 B 169/16, zitiert nach juris), wobei Tazkiras in Papierform ohnehin "leicht gefälscht" werden können (OVG Münster a.a.O. unter Hinweis auf die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Tazkira, Auskunft der SFH-Länderanalyse, 12. März 2013, Seite 3 - https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/mittlerer-osten-zentralasien/afghanistan/afghanistan-tazkira-geburtsurkunde.pdf m.w.N.).
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