Rechtsprechung
BGH, 22.03.1984 - I ZR 40/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Kommisionärs zur Nennung des Käufers - Haftung des Kommissionärs für die Erfüllung des Ausführungsgeschäfts - Beweislast für die Erfüllung einer in einem positiven Tun bestehenden Vertragspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 384 Abs. 3; HGB § 384 Abs. 3
Darlegungs- und Beweislast des Kommissionärs für Namhaftmachung des Geschäftspartners - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 25
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
Auszug aus BGH, 22.03.1984 - I ZR 40/82
Auch in diesem Fall muß der Schuldner sich durch den Nachweis des geschuldeten positiven Tuns entlasten, und es kann nicht dem Gläubiger der negative Beweis der fehlenden Erfüllung auferlegt werden (…vgl. BGH, Urt. v. 29.01.1969 - IV ZR 545/68 = NJW 1969, 875 [BGH 29.01.1969 - IV ZR 545/68] r.Sp. und Urt. v. 19.10.1977 - IV ZR 149/76 = VersR 1977, 1153, 1155). - BGH, 29.01.1969 - IV ZR 545/68
Befreiung eines Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bei Verzug der zu …
Auszug aus BGH, 22.03.1984 - I ZR 40/82
Auch in diesem Fall muß der Schuldner sich durch den Nachweis des geschuldeten positiven Tuns entlasten, und es kann nicht dem Gläubiger der negative Beweis der fehlenden Erfüllung auferlegt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.1969 - IV ZR 545/68 = NJW 1969, 875 [BGH 29.01.1969 - IV ZR 545/68] r.Sp. …und Urt. v. 19.10.1977 - IV ZR 149/76 = VersR 1977, 1153, 1155).
- BGH, 23.06.2015 - XI ZR 386/13
Wertpapierkauf im Kommissionsgeschäft: Haftung des Kommissionärs/einer Bank wegen …
Danach war die Beklagte verpflichtet, dem Kläger als Kommittenten auch den Dritten, mit dem sie die Optionsgeschäfte abgeschlossen hatte, zu benennen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1984 - I ZR 40/82, WM 1984, 930, 931). - OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 62/15
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Anzeige einer Änderung der Höhe der …
Auch in diesem Fall muss der Schuldner sich durch den Nachweis des geschuldeten positiven Tuns entlasten, und es kann nicht dem Gläubiger der negative Beweis der fehlenden Erfüllung auferlegt werden (BGH, Urt. v. 22.03.1984 - I ZR 40/82 - MDR 1985, 25).