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   OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-20 U 4/03   

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OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-20 U 4/03 (https://dejure.org/2003,15466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2003 - I-20 U 4/03 (https://dejure.org/2003,15466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - I-20 U 4/03 (https://dejure.org/2003,15466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung eines Internetauftritts kammerangehöriger Zahnärzte; Verstoß gegen die Berufsordnung von Zahnärzten wegen unzulässiger Werbung im Internet; Unterlassung der Verwendung der Internetadresse "weltraum-zahnarzt.com"

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.02.2002 - 1 BvR 1644/01

    Werberecht - diesmal für Tierärzte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Internetwerbung kann nicht auf einen bestimmten Anlass begrenzt werden (§ 17 Abs. 1 S. 1 BO), ganz abgesehen davon, dass diese Vorschrift verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BVerfG NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika) die Begrenzung von Zeitungswerbung (s. aber dazu BVerfG NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung) damit gerechtfertigt, dass "dem (Zahn-)Arzt heute über das Internet andere Formen der Darstellung des eigenen Leistungsangebots offen stehen, die - wenn sich die Darstellung im sachlich-angemessenen Rahmen hält - grundsätzlich mit dem (zahn-)ärztlichen Berufsbild zu vereinbaren ist".

    Sie sollen eine Verfälschung des (zahn-) ärztlichen Berufsbildes verhindern, die einträte, wenn der Arzt Werbemethoden verwendete, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind (vgl. BVerfG NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; BVerfG NJW 2001, 2788 - Implantologie; BVerfG NJW 2002, 1331 - Spezialisten; BVerfG NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung).

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; NJW 2000, 1635 - Sponsoring; NJW 2001, 1331 - Implantalogie; NJW 2002, 1331 - Spezialisten; NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung; zuletzt Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99), des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika), des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2001, 3425 - Akupunktur) und anderer Gerichte (OLG München MD 2001, 616; OLG Hamm NJW 2001, 2809 - Praxis für ganzheitliche Zahnmedizin; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 926) jedoch Raum bleiben.

  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika) die Begrenzung von Zeitungswerbung (s. aber dazu BVerfG NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung) damit gerechtfertigt, dass "dem (Zahn-)Arzt heute über das Internet andere Formen der Darstellung des eigenen Leistungsangebots offen stehen, die - wenn sich die Darstellung im sachlich-angemessenen Rahmen hält - grundsätzlich mit dem (zahn-)ärztlichen Berufsbild zu vereinbaren ist".

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; NJW 2000, 1635 - Sponsoring; NJW 2001, 1331 - Implantalogie; NJW 2002, 1331 - Spezialisten; NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung; zuletzt Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99), des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika), des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2001, 3425 - Akupunktur) und anderer Gerichte (OLG München MD 2001, 616; OLG Hamm NJW 2001, 2809 - Praxis für ganzheitliche Zahnmedizin; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 926) jedoch Raum bleiben.

    Diese dürfte in der Tat einzigartig sein und gehört, wenn auch als "Beiwerk", zur "Darstellung des eigenen Leistungsangebots", welche dem (Zahn-)Arzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika) gestattet ist.

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Während zudem Anzeigen und Praxisschilder dem Kunden "aufgedrängt" werden, muss die auf einer Homepage dargebotene Information von ihm "nachgefragt" werden (vgl. zu dieser Unterscheidung BVerfG NJW 2000, 2734).

    Sie sollen eine Verfälschung des (zahn-) ärztlichen Berufsbildes verhindern, die einträte, wenn der Arzt Werbemethoden verwendete, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind (vgl. BVerfG NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; BVerfG NJW 2001, 2788 - Implantologie; BVerfG NJW 2002, 1331 - Spezialisten; BVerfG NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung).

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; NJW 2000, 1635 - Sponsoring; NJW 2001, 1331 - Implantalogie; NJW 2002, 1331 - Spezialisten; NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung; zuletzt Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99), des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika), des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2001, 3425 - Akupunktur) und anderer Gerichte (OLG München MD 2001, 616; OLG Hamm NJW 2001, 2809 - Praxis für ganzheitliche Zahnmedizin; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 926) jedoch Raum bleiben.

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Sie sollen eine Verfälschung des (zahn-) ärztlichen Berufsbildes verhindern, die einträte, wenn der Arzt Werbemethoden verwendete, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind (vgl. BVerfG NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; BVerfG NJW 2001, 2788 - Implantologie; BVerfG NJW 2002, 1331 - Spezialisten; BVerfG NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung).

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 2734 - Werbung für eine Zahnklinik; NJW 2000, 1635 - Sponsoring; NJW 2001, 1331 - Implantalogie; NJW 2002, 1331 - Spezialisten; NJW 2002, 3091 - Tierarztwerbung; zuletzt Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99), des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 1791 - dentalästhetika), des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2001, 3425 - Akupunktur) und anderer Gerichte (OLG München MD 2001, 616; OLG Hamm NJW 2001, 2809 - Praxis für ganzheitliche Zahnmedizin; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 926) jedoch Raum bleiben.

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Der Verkehr wird sie allenfalls als allgemeine Anpreisung, nicht jedoch als Alleinstellungsbehauptung verstehen (vgl. BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen; vgl. auch BGH Urteil vom 25.04.2002 - I ZR 272/99 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Der Verkehr wird sie allenfalls als allgemeine Anpreisung, nicht jedoch als Alleinstellungsbehauptung verstehen (vgl. BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen; vgl. auch BGH Urteil vom 25.04.2002 - I ZR 272/99 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer) hat die Installierung einer sogenannten Vanity-Nummer "Rechtsanwalt" nicht als unsachlich angesehen.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1998, 2759 unter 4.b ) - erwogen, eine Freigabe der Möglichkeit zu Hinweisen auf die apparative Ausstattung oder auf besondere Behandlungsmethoden könne zu einer gesundheitspolitisch unerwünschten Irritation der Bevölkerung führen.
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Insbesondere bedarf es danach keiner Erörterung, ob der Bundesgesetzgeber zu einer privatrechtlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen (Zahn-) Ärztekammer und ihren Mitgliedern bei der Überwachung der Berufsausübung befugt wäre (zu den Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes im Bereich des Gesundheitswesens vgl. BVerfG NJW 2003, 41) und ob die Klägerin nicht unter dem Gesichtspunkt dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit oder des Rechtsschutzbedürfnisses auf den Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 Heilberufsgesetz NRW vom 09. Mai 2000 zu verweisen wäre (vgl. BGH NJW 2002, 2039 unter II.1. - Zweigstelle).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
    Insbesondere bedarf es danach keiner Erörterung, ob der Bundesgesetzgeber zu einer privatrechtlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen (Zahn-) Ärztekammer und ihren Mitgliedern bei der Überwachung der Berufsausübung befugt wäre (zu den Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes im Bereich des Gesundheitswesens vgl. BVerfG NJW 2003, 41) und ob die Klägerin nicht unter dem Gesichtspunkt dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit oder des Rechtsschutzbedürfnisses auf den Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 Heilberufsgesetz NRW vom 09. Mai 2000 zu verweisen wäre (vgl. BGH NJW 2002, 2039 unter II.1. - Zweigstelle).
  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

  • BVerfG, 29.11.1999 - 1 BvR 2284/98

    Kammerentscheidung zur Werbung durch Rechtsanwälte

  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00

    Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"

  • OLG Schleswig, 05.12.2000 - 6 U 64/00

    Praxisschild eines Zahnarztes - sachlicher Hinweis - "Tätigkeitsschwerpunkt

  • OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95

    Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 5/21

    Wettbewerbsverstoß: Verkehrsverständnis bei einer Werbung mit der Angabe

    bb) Der von der Revision gerügte Widerspruch des angefochtenen Urteils zu einer früheren Entscheidung desselben Berufungssenats über die Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "die Kinderzahnärzte" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2003 - I-20 U 4/03, juris Rn. 31) besteht nicht, weil die Beurteilung in beiden Fällen auf den Umständen des Einzelfalls fußt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1399/10

    Zulässigkeit der Werbung eines Zahnarztes mit der Bezeichnung Kinderzahnarzt

    Da dem Begriff "Kinderzahnarzt" sowohl sach- als auch personenbezogene Aspekte innewohnen, verbindet der maßgebliche Verbraucherkreis mit dem Begriff "Kinderzahnarzt" nicht nur eine auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtete Praxis, so: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2003 - I - 20 U 4/03 , juris, sondern auch eine besondere persönliche Qualifikation des behandelnden Zahnarztes.

    I - 20 U 4/03 -, a. a. O.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 63/03

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft;

    Soweit sich der Senat im Verfahren 20 U 4/03 zwischen den Parteien mit dem Zeichen befasst hat, betraf es die Verwendung im Internet, nicht auf Briefbögen.

    Ein Verständnis des Wortbestandteils "die Kinderzahnärzte" in dem Sinne, der Beklagte sei - gegebenenfalls nur im Düsseldorfer Raum - der einzige für Kinder geeignete oder besonders ausgestattete Zahnarzt, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25.02.2003 (20 U 4/03) als fernliegend bezeichnet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1384/10

    Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Kinderzahnarzt" bzw.

    Da dem Begriff "Kinderzahnarzt" sowohl sach- als auch personenbezogene Aspekte innewohnen, verbindet der betroffene Personenkreis mit dem Begriff "Kinderzahnarzt" nicht nur eine auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtete Praxis, so: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2003 - I - 20 U 4/03 , juris, sondern auch eine besondere persönliche Qualifikation des behandelnden Zahnarztes.

    I - 20 U 4/03 -, a. a. O.

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 20 U 87/19

    Abmahnung wegen Verwendung der Angabe 'Kinderzahnarztpraxis' Keine

    Jedenfalls aber ist die Berufsordnung dahingehend auszulegen, dass eine an sich nicht wettbewerbswidrige Werbung dann zulässig sein muss, wenn unter Abwägung mit den Belangen der Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) ein legitimes Patienteninteresse an einer entsprechenden Bezeichnung besteht (vgl. BVerfG, GRUR 2003, 966, 968 - Werbung von Zahnärzten im Internet und in den "Gelben Seiten"; zur Berufsordnung auch OVG Münster, BeckRS 2012, 52390, 51652; vgl. weiter BGH NJW 2015, 704 - zulässige Anwaltswerbung mit Spezialisierung; vgl. auch schließlich die Senatsentscheidung vom 25.02.2003, 20 U 4/03, BeckRS 2008, 21101).
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