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   BFH, 04.07.1973 - I R 154/71   

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https://dejure.org/1973,263
BFH, 04.07.1973 - I R 154/71 (https://dejure.org/1973,263)
BFH, Entscheidung vom 04.07.1973 - I R 154/71 (https://dejure.org/1973,263)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 1973 - I R 154/71 (https://dejure.org/1973,263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung von Maschinen - Unterhaltung einer Zweigniederlassung - Vertrieb - Reparatur - Hauptwerk - Teilbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 245
  • DB 1973, 2173
  • BStBl II 1973, 838
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    Die Aufgabe eines Teilbetriebs liegt vor, wenn der Inhaber des Teilbetriebs seine gewerbliche Tätigkeit insoweit einstellt und die dem Teilbetrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im wesentlichen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder in sein Privatvermögen überführt (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    Die Aufgabe eines Teilbetriebs liegt vor, wenn der Inhaber des Teilbetriebs seine gewerbliche Tätigkeit insoweit einstellt und die dem Teilbetrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im wesentlichen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder in sein Privatvermögen überführt (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719).
  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    Der BFH (Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397) hat zwar entschieden, daß eine innerhalb eines Gewerbebetriebs bestehende Grundstücksverwaltung in der Regel keinen Teilbetrieb bilden könne, weil es insoweit an der "Betriebs"-Eigenschaft fehle.
  • BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U

    Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    An einer steuerbegünstigten Teilbetriebsaufgabe fehlt es dagegen, wenn bei der Einstellung des Teilbetriebs Wirtschaftsgüter von nicht untergeordneter Bedeutung als Betriebsvermögen in den nicht aufgegebenen Unternehmensteil übernommen und die hierin liegenden stillen Reserven deshalb nicht aufgelöst werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88).
  • BFH, 08.09.1971 - I R 66/68

    Bei gemeinsamem Maschinenpark Aufgabe eines Produktionszweiges keine

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    Ein Teilbetrieb im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (Urteil des BFH vom 8. September 1971 I R 66/68, BFHE 103, 173, BStBl II 1972, 118, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 27.03.1969 - IV R 113/68

    Wohnungsbauunternehmer - Wohnungen in meheren Städten - Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (BFH-Urteil vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464).
  • BFH, 23.11.1967 - IV 83/63

    Aufgabe der Vertretertätigkeit in einzelnen Bezirken einer Handelsvertretung als

    Auszug aus BFH, 04.07.1973 - I R 154/71
    Eine für örtlich abgegrenzte Bereiche zuständige Filialagentur erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 1967 IV 83/63, BFHE 90, 435, BStBl II 1968, 123).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (BFH-Urteile vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838; in BFHE 157, 93, BStBl II 1989, 653).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der betreffende Unternehmensteil seiner Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausüben kann (BFH-Urteile in BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838, und vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, 525, BStBl II 1989, 376).

  • BFH, 12.04.1989 - I R 105/85

    1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7

    Da der Teilbetrieb "Gipser- und Malergeschäft" innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums auf den Sohn des Klägers übertragen worden sei, seien die stillen Reserven gemäß § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) nicht zu realisieren (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn von der in Frage stehenden Betriebseinheit aus ihrer Struktur nach eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt werden kann (BFH-Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).

    Ob dies zu positiven Betriebsergebnissen führt, ist nicht entscheidend (BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).

  • BFH, 02.08.1978 - I R 78/76

    Zur Abgrenzung eines Teilbetriebs bei Handelsunternehmen

    Zutreffend ist die Vorinstanz von dem BFH-Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71 (BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838) ausgegangen, wonach ein Teilbetrieb i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs ist, der für sich allein lebensfähig ist.

    Ob ein Betriebsteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. z. B. auch das Urteil I R 154/71).

    Es wird dabei außer den bereits genannten Entscheidungen des BFH IV R 202/68, I R 154/71, VIII R 39/74 und I R 99/75 auch noch dessen Urteile vom 23. November 1967 IV 83/63 (BFHE 90, 435, BStBl II 1968, 123), vom 8. September 1971 I R 66/68 (BFHE 103, 173, BStBl II 1972, 118), vom 20. Februar 1974 I R 127/71 (BFHE 111, 499, BStBl II 1974, 357) und vom 19. Februar 1976 IV R 179/72 (BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415) zu beachten haben.

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Sie berufen sich auf die Rechtsprechung des BFH zum Begriff des gewerblichen Teilbetriebes, wonach unter einem Teilbetrieb ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebes zu verstehen sei, der für sich allein lebensfähig sei (so Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).

    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebes als selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464, und in BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 26.06.1975 - VIII R 39/74

    Dienstleistungsunternehmen - Vermögensverwaltung - Ausgegliederte

    a) Ein Teilbetrieb in diesem Sinne ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1971 I R 66/68, BFHE 103, 173, BStBl II 1972, 118, mit weiteren Nachweisen; vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).

    Denn diese Merkmale dienen -- für Dienstleistungsunternehmen -- der Konkretisierung des für die Abgrenzung von Teilbetrieb und Betriebsteil allgemein geltenden Grundsatzes, daß die dem abgeteilten Unternehmenszweig gewidmeten sachlichen und persönlichen Betriebsmittel in ihrer Zusammenfassung einer Betätigung dienen müssen, die sich von der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Unternehmers deutlich unterscheidet (BFH-Urteil I R 154/71).

  • BFH, 13.02.1980 - I R 14/77

    Tankstelle eines Kraftstoff-Großhandels ist kein Teilbetrieb

    Die Vorentscheidung habe den Teilbetriebsbegriff verkannt (Hinweis insbesondere auf das BFH-Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).

    Es muß hiernach eine Untereinheit des Gesamtbetriebes, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen des Gesamtunternehmens vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1969 IV R 113/68, BFHE 95, 387, BStBl II 1969, 464; BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).

  • BFH, 15.03.1984 - IV R 189/81

    Teilbetriebsveräußerung - Verlag - Verlegerische Betreuung - Veräußerung eines

    Als Abgrenzungsmerkmale, denen je nach Beschaffenheit des Betriebs (Produktion, Handel oder Dienstleistung) ein unterschiedliches Gewicht zukommt, gelten das selbständige Auftreten des Betriebsteils in der Art eines Zweigbetriebs, sein personelles Eigenleben innerhalb des Gesamtbetriebs, das Vorhandensein von eigenem Inventar und eigener Buchführung, die Möglichkeit eigener Preisgestaltung, seine örtliche Trennung vom Hauptbetrieb (BFH-Urteile vom 2. August 1978 I R 78/76, BFHE 126, 24, BStBl II 1979, 15, und in BFHE 128, 54, BStBl II 1979, 557) sowie ungleichartige betriebliche Tätigkeiten (BFH-Urteil vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838) und das Bestehen eines eigenen Kundenkreises (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 VIII R 39/74, BFHE 116, 391, BStBl II 1975, 832).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 323/84

    Keine Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe bei Verkauf von Fernlastzügen durch

    Er weist schließlich darauf hin, daß das Fehlen einer Kostenrechnung für einzelne Teilbereiche kein Kriterium für die Voraussetzung eines Teilbetriebs sein könne, da die Abgrenzung bereits aus der völlig anders gearteten Tätigkeit des Teilbetriebs Güterfernverkehr im Verhältnis zum Gesamtbetrieb geschlossen werden könne (vgl. Urteil des BFH vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).
  • BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72

    Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb -

    Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtunternehmens dann, wenn von ihm seiner Struktur nach eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 4. Juli 1973 I R 154/71, BFHE 110, 245, BStBl II 1973, 838).
  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 62/72

    Die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Betriebs wird durch die Verpachtung eines

  • BFH, 14.06.2000 - XI B 105/99

    Teilbetrieb; unzureichende Sachaufklärung

  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 460/05

    Steuerliche Behandlung einer Realteilung bei Überführung von

  • BFH, 20.02.1974 - I R 127/71

    Güternah- und Güterfernverkehr als Teilbetriebe i. S. des § 16 EStG

  • FG Hamburg, 28.01.2002 - VII 268/00

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei Streit über die Höhe von

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 26/76

    Maßgebend für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung oder - aufgabe ist die

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - 4 K 3449/98

    Veräußerung eines Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung

  • FG München, 21.06.2002 - 8 K 1153/00

    Zeitschrift eines Verlags als Teilbetrieb; Zeitschrift als Teilbetrieb?;

  • Bundesfinanzhof München, 20.02.1974 - 1 R 127/71
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