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   BFH, 17.02.1971 - I R 170/69   

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https://dejure.org/1971,964
BFH, 17.02.1971 - I R 170/69 (https://dejure.org/1971,964)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1971 - I R 170/69 (https://dejure.org/1971,964)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1971 - I R 170/69 (https://dejure.org/1971,964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsverpachtung - Betriebsveräußerung - Aufgabe des Betriebes - Vermietung - Betrieblich genutzte Räume - Bestimmung des Zeitpunkts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 44
  • DB 1971, 1648
  • BStBl II 1971, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.04.1967 - VI R 240/66

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 17.02.1971 - I R 170/69
    Dennoch stelle das zurückbehaltene, eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellende Betriebsgrundstück kein Betriebsvermögen mehr dar; denn selbst wenn das Gebäude, wie erwiesen, bereits bei seiner Erstellung auf die besonderen Bedürfnisse eines Fotogeschäfts (Labor- und Arbeitsräume) abgestellt worden sei, so sei doch eine Wiederaufnahme des Betriebes durch den Steuerpflichtigen nicht mehr ernsthaft in Betracht gekommen (Urteile des BFH I 5/61 U vom 26. September 1961, BFH 73, 689, BStBl III 1961, 517; VI R 240/66 vom 12. April 1967, BFH 88, 417, BStBl III 1967, 420).

    Die in den BFH-Urteilen I 5/61 U (a. a. O.) und VI R 240/66 (a. a. O.) aufgezeigten Grundsätze haben durch die abweichende Rechtsprechung zur Frage der Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung keine Änderung erfahren.

  • BFH, 26.09.1961 - I 5/61 U

    Umwandlung gewillkürten Betriebsvermögens in steuerpflichtiges Privatvermögens

    Auszug aus BFH, 17.02.1971 - I R 170/69
    Dennoch stelle das zurückbehaltene, eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellende Betriebsgrundstück kein Betriebsvermögen mehr dar; denn selbst wenn das Gebäude, wie erwiesen, bereits bei seiner Erstellung auf die besonderen Bedürfnisse eines Fotogeschäfts (Labor- und Arbeitsräume) abgestellt worden sei, so sei doch eine Wiederaufnahme des Betriebes durch den Steuerpflichtigen nicht mehr ernsthaft in Betracht gekommen (Urteile des BFH I 5/61 U vom 26. September 1961, BFH 73, 689, BStBl III 1961, 517; VI R 240/66 vom 12. April 1967, BFH 88, 417, BStBl III 1967, 420).

    Die in den BFH-Urteilen I 5/61 U (a. a. O.) und VI R 240/66 (a. a. O.) aufgezeigten Grundsätze haben durch die abweichende Rechtsprechung zur Frage der Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung keine Änderung erfahren.

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 17.02.1971 - I R 170/69
    Ein Wahlrecht hinsichtlich des Zeitpunktes der Aufdeckung der stillen Reserven, wie dies die Rechtsprechung für die Verpachtung eines Gewerbebetriebes oder doch seiner wesentlichen Betriebsgrundlagen entwickelt habe (BFH-Urteil Gr. S. 1/63 S vom 13. November 1963, BFH 78, 315, BStBl III 1964, 124), habe dem Steuerpflichtigen im Streitfall nicht zugestanden.
  • BFH, 10.08.1961 - IV 192/59
    Auszug aus BFH, 17.02.1971 - I R 170/69
    Insbesondere spricht das von ihm in Bezug genommene BFH-Urteil IV 192/59 vom 10. August 1961 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 282) -- zur Frage der zeitlichen Feststellung der Gewinnverwirklichung, wenn anläßlich einer Betriebsverpachtung einige Wirtschaftsgüter an den Pächter veräußert werden und der Veräußerungspreis erst nach der Übergabe bezahlt wird -- nicht für eine solche Annahme, da der Steuerpflichtige mit dem Ablauf des 31. Dezember 1960 aufhörte, bilanzierender Kaufmann zu sein.
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