Rechtsprechung
| BFH, 29.01.1952 - I 103/51 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Änderung einer Bilanz bei Erhöhung des Gewinns gegenüber der Einkommensteuerveranlagung - Zustimmung zur Bilanzänderung - Ermessensüberschreitung bei Billigkeitsentscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 56, 137
- DB 1952, 262
- DB 1952, 283
- BStBl III 1952, 57
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- RFH, 04.04.1933 - VI A 629/32
Auszug aus BFH, 29.01.1952 - I 103/51 U
Ein derartiges Verhalten sei aber nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unzulässig (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 629/32 vom 4. April 1933, Slg. Bd. 33 S. 110. Reichssteuerblatt - RStBl. - 1933 S. 735; VI A 491/36 vom 1. Juli 1936, RStBl. 1936 S. 779).Das Finanzgericht bezieht sich für die Versagung der Zustimmung auf die Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 629/32 und VI A 491/36.
Es handelte sich seinerzeit nicht um die Ausübung eines gesetzlich gewährten Wahlrechtes, sondern um die Ermittlung der Teilwerte von Forderungen (VI A 629/32) und von Anlagegütern (VI A 491/36).
- OFH, 26.02.1949 - I D 3/49
Auszug aus BFH, 29.01.1952 - I 103/51 U
Auch das Gutachten des Obersten Finanzgerichtshofs I D 3/49 S vom 26. Februar 1949 (Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen - Bay.FMBl. - 1949 S. 142, StuZBl. 1949 S. 141) führe nicht zu einer anderen Beurteilung.Sie kann aber auch dann aufgelöst werden, wenn sie noch besteht, wie dies der Oberste Finanzgerichtshof in dem Gutachten I D 3/49 S vom 26. Februar 1949 ausgesprochen hat.
- BFH, 16.12.1950 - III 71/50 U
Zulässige Rechtsmittel gegen die Festsetzung eines Strafzuschlages - …
Auszug aus BFH, 29.01.1952 - I 103/51 U
Es ist hier eine gleichartige Rechtslage gegeben, wie bei dem Strafzuschlag des § 18 Absatz 4 Ziffer 2 b des Soforthilfegesetzes, wo ebenfalls das Einspruchs- und Berufungsverfahren zur Anwendung kommt (Entscheidung des Bundesfinanzhofs III 71/50 vom 16. Dezember 1950, BStBl. 1951 III S. 35 Bay.FMBl.
- BFH, 25.03.2004 - IV R 2/02
Rückwirkende Anwendung der einschränkenden Regelungen zur Bilanzänderung
Die Finanzbehörde musste einem Antrag des Steuerpflichtigen auf Zustimmung zur Bilanzänderung zwar grundsätzlich stattgeben, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen, von denen der Steuerpflichtige bei der Ausübung eines (Bewertungs-)Wahlrechts ausgegangen war, nach Einreichung der Bilanz erheblich verändert hatten (BFH-Urteile vom 29. Januar 1952 I 103/51 U, BFHE 56, 137, BStBl III 1952, 57; vom 30. März 1983 I R 178/79, BFHE 138, 236, 239, BStBl II 1983, 512; einschränkend Senatsurteil vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558).Im Streitfall konnte bei einer Steuerfestsetzung von 1 400 DM nicht von einer so erheblichen Änderung der Besteuerungsgrundlagen ausgegangen werden, dass davon die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung hätte abhängig gemacht werden müssen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 56, 137, BStBl III 1952, 57).
- BFH, 09.08.1989 - X R 110/87
Keine Bilanzänderung für Zwecke der Gewerbesteuer nach Bestandskraft der …
Einer beantragten Bilanzänderung ist im allgemeinen dann zuzustimmen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen, von denen der Steuerpflichtige bei der Ausübung eines (Bewertungs-)Wahlrechts ausgegangen ist, nach Einreichung der Bilanz erheblich verändert haben (BFH-Urteile vom 29. Januar 1952 I 103/51 U, BFHE 56, 137, BStBl III 1952, 57; vom 30. März 1983 I R 178/79, BFHE 138, 236, 239, BStBl II 1983, 512; einschränkend BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558). - FG München, 30.07.2002 - 1 K 1772/01
Rücklagenauflösung nach Bestandskraft eines Steuerbescheides bei abweichendem …
Ergänzend tragen die Kläger vor, dass Landwirten wegen der Besonderheiten bei ihrer Besteuerung nach den Urteilen des BFH vom 29.01.1952 I 103/51 U (BStBl III 1952, 57) und 19.02.1976 IV R 195/75 (BStBl II 1976, 417) zu gestatten sei, einmal ausgeübte Wahlrechte trotz bestandskräftiger Veranlagung zu revidieren, sollte sich die erste Wahl als unrichtig erweisen.Ob bei berechtigtem Interesse auch bei bestandskräftiger Veranlagung das Recht, eine Rücklage nach § 6 c Abs. 1 EStG gewinnerhöhend aufzulösen, nachträglich neu ausgeübt werden kann, braucht der Senat für dieses Verfahren nicht abschließend zu entscheiden (BFH-Urteile vom 29.01.1952 I 103/51 U, BFHE 56, 137, BStBl III 1952, 57, und 19.02.1976 IV R 195/75, BFHE 118, 328 , BStBl II 1976, 417).
- BFH, 25.07.1979 - I R 175/76
Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines …
Das FA müsse in einem solchen Fall einer Bilanzänderung zustimmen (BFH-Urteil vom 29. Januar 1952 I 103/51 U, BFHE 56, 107, BStBl III 1952, 57). - BFH, 11.10.1960 - I 56/60 U
Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung bei nachträglicher Kenntniserlangung eines …
Wie im Urteil des Bundesfinanzhofs I 103/51 U vom 29. Januar 1952 (BStBl 1952 III S. 57, Slg. Bd. 56 S. 137) ausgeführt ist, ist ein Verstoß des Finanzamts oder des Finanzgerichts gegen Recht und Billigkeit ein Ermessensmißbrauch und eine Rechtsverletzung im Sinne des § 297 Abs. 1 AO, die im Rechtsbeschwerdeverfahren gerügt werden kann. - BFH, 19.02.1976 - IV R 195/75
Zur Zustimmung zur Bilanzänderung bei buchführenden Land- und Forstwirten
Zutreffend geht die Vorentscheidung davon aus, daß nach dem Urteil des BFH vom 29. Januar 1952 I 103/51 U (BFHE 56, 137, BStBl III 1952, 57) einer beantragten Bilanzänderung im allgemeinen dann zuzustimmen ist (und damit die Verweigerung der Zustimmung ermessensfehlerhaft ist), wenn sich die tatsächlichen Grundlagen, von denen der Steuerpflichtige bei der Ausübung seines gesetzlichen Bewertungswahlrechtes ausgegangen ist, nach Einreichung der Bilanz erheblich verändert haben, so z. B. wenn bei der Einkommensteuerveranlagung aufgrund einer zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsprüfung der Gewinn wesentlich höher angesetzt wird als der Steuerpflichtige ihn in seiner Bilanz und seiner Einkommensteuererklärung ausgewiesen hat. - BFH, 29.10.1975 - I R 47/74
Änderung einer Bilanz - Erhöhung des Gewinns - Kein Verlust der …
a) Nach dem Urteil des BFH vom 29. Januar 1952 I 103/51 U (BFHE 56, 137, BStBl III 1952, 57) ist einem Antrag auf Zustimmung zur Bilanzänderung im allgemeinen dann zu entsprechen, wenn sich die Grundlage, auf der ein gesetzlich gewährtes Bewertungswahlrecht ausgeübt worden ist, erheblich verändert hat, so z. B. wenn der Gewinn gegenüber der Erklärung bei der Einkommensteuerveranlagung wesentlich erhöht wurde. - BFH, 27.03.1958 - V z 181/57 U
Zulässiger Inhalt von Richtlinien und Erlassverträgen auf dem Gebiet des …
Eine Überschreitung der Ermessensgrenzen liegt bei solchen Entscheidungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteile I 103/51 U vom 29. Januar 1952 und IV 350/51 U vom 13. März 1952, Slg. Bd. 56 S. 137 und S. 264, BStBl 1952 III S. 57 und S. 104) nur dann vor, wenn die Entscheidungen nach der allgemeinen Auffassung unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Hand und der des Steuerpflichtigen mit den Grundsätzen von Recht und Billigkeit unvereinbar sind. - FG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 5 K 171/04
Bindung an das Wahlrecht über die Auflösung einer Rücklage nach § 6c i.V.m. § 6b …
Die von den Kl zitierten BFH-Urteile vom 29. Januar 1952 I 103/51 (BStBl III 1952, 57) und vom 19. Februar 1976 IV R 195/75 (BStBl II 1976, 417) stehen der Auffassung des Senats nicht entgegen, da sie die vorliegend nicht gegenständliche Frage der Zustimmung bzw. des Ermessensgebrauchs des Finanzamts im Fall eines Antrags auf Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (a.F.) betreffen. - BFH, 22.11.1962 - IV 323/59 U
Entnahme eines nicht betrieblich genutzten Grundstücksteils durch einen …
Die Beurteilung der Rechtslage beruht auf ähnlichen Gedanken, auf Grund deren die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen einen Anspruch auf Bilanzänderung gibt, wenn eine Betriebsprüfung zu rechtlich unerwarteten Ergebnissen führt und damit dem früher ausgeübten Recht der Steuerpflichtigen, zwischen mehreren zulässigen Bilanzansätzen zu wählen, die Grundlage entzieht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 103/51 U vom 29. Januar 1952, BStBl 1952 III S. 57, Slg. Bd. 56 S. 137). - BFH, 27.03.1958 - V z 213/57 U
Unmittelbar rechtlicher Zusammenhang zwischen Einfuhrgeschäft und Wiederausfuhr …
- BFH, 19.10.1961 - IV 97/59 U
Anforderungen für das Vorliegen einer Bilanz in einer Hauptabschlussübersicht
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