Rechtsprechung
| FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des gerichtlichen AdV-Verfahrens trotz Fehlens der Voraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zulässigkeit des gerichtlichen AdV-Verfahrens trotz Fehlens der Voraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Finanzgerichtsordnung: Zulässigkeit des gerichtlichen AdV-Verfahrens trotz Fehlens der Voraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines finanzgerichtlichen Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung; Dispositionsmöglichkeit der Beteiligten und des Gerichts bezüglich der Zugangsvoraussetzungen für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung; Voraussetzungen für Aussetzung der ...
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1455
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.05.1992 - I B 17/92
Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung an das Finanzgericht
Auszug aus FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Andererseits liegt in der Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung bis zur Bestandskraft der Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt keine Ablehnung einer Aussetzung (BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 - I B 17/92 - BFH/NV 1993, 259 m.w.N.), sondern lediglich eine Befristung der Aussetzung der Vollziehung (BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 - VII R 96/95 - BStBl II 1997, 339 ) und letztlich eine dem Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2 A0 immanente und notwendige Schranke (vgl. Tipke/Kruse-Seer FGO § 69 Rd. 72).Die Befristung schließt weder einen erneuten Antrag für die Zeit nach dieser Frist noch dessen Erfolg aus (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 - I B 17/92 - BFH/NV 1993, 259).
- BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95
Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des …
Auszug aus FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Andererseits liegt in der Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung bis zur Bestandskraft der Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt keine Ablehnung einer Aussetzung (…BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 - I B 17/92 - BFH/NV 1993, 259 m.w.N.), sondern lediglich eine Befristung der Aussetzung der Vollziehung (BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 - VII R 96/95 - BStBl II 1997, 339 ) und letztlich eine dem Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2 A0 immanente und notwendige Schranke (vgl. Tipke/Kruse-Seer FGO § 69 Rd. 72). - BFH, 20.07.1990 - III B 144/89
- Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe …
Auszug aus FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Ein Erfolg in der Hauptsache braucht jedoch nicht wahrscheinlicher zu sein, als der Misserfolg (st. Rspr. vgl. nur BFH-Beschluss vom 20.Juli 1990 - III B 144/89 - BFH/NV 1990, 774; weitere Nachweise Tipke/Kruse-Seer, FGO § 69 Rd. 89).
- BFH, 16.12.2003 - IX B 203/02
AdV - Zugangsvoraussetzung
Auszug aus FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Anders als bei im Zeitpunkt der Antragstellung fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen, welche bis zum Ergehen der gerichtlichen Entscheidung mit der Folge nachgeholt werden können, dass der Antrag in die Zulässigkeit "hineinwächst", ist die Heilung des Zulässigkeitsmangels eines fehlenden vorherigen Antrags an das Finanzamt nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003 - IX B 203/02 - BFH/NV 2004, 650 ). - FG Berlin, 12.08.1998 - 2 B 2338/98
Auszug aus FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Erhebt der Antragsteller nachfolgend Klage, muss er angesichts dieser, allein von seinem Willen abhängigen, veränderten tatsächlichen Umstände einen erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt stellen (vgl. FG Berlin, Beschluss vom 12. August 1998 - 2 B 2338/98 - EFG 1998, 1609). - FG Hamburg, 31.12.1981 - II 296/81
Auszug aus FG Hamburg, 01.06.2005 - I 129/05
Es gilt hierbei die Maßgabe der Antragsidentität, wonach diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn der bei Gericht gestellte Antrag im wesentlichen auch jenem Antrag entspricht, der zuvor durch das Finanzamt abgelehnt worden ist (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 31. Dezember 1981 - II 296/81 - EFG 1982, 360, siehe auch Gosch in Beermann, FGO , § 69 Rz. 280 m.w.N.).
- FG Hamburg, 11.01.2006 - I 250/05
Finanzgerichtsordnung: Erneuter AdV-Antrag gemäß § 69 Abs. 3 FGO nach Abweisung …
Dem Gericht ist es bei einer solchen Abweisung aber gerade verwehrt, sich mit dem Anliegen des Antragstellers jenseits der Prüfung der Zugangsberechtigung zu befassen (vgl. FG Hamburg, Beschlüsse vom 01. Juni 2005 - I 129/05 - EFG 2005, 1455 sowie vom 8. November 2005 - I 229/05 - juris). - FG Hessen, 21.03.2023 - 10 V 67/23
Antrag gegen die fehlende Berücksichtigung von Sonderabschreibungen von den …
Denn eine solche Aufhebung einer befristeten Vollziehungsaussetzung zum Fristablauf hat allenfalls deklaratorischen Charakter, sodass ein Ablehnungswille der Finanzbehörde generell für eine Zeit nach Ablauf der Frist nicht anzunehmen ist (FG Hamburg, Beschlüsse vom 13.06.2008 - 4 V 119/08, nv., juris, und vom 01.06.2005 - I 129/05, EFG 2005, 1455; FG Saarland, Beschluss vom 09.09.1988 - 1 V 220/88, EFG 1989, 29;… Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 278;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 72). - FG Hamburg, 08.11.2005 - I 229/05
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 69 Abs. 4 FGO im gerichtlichen …
Damit ist es den Gerichten untersagt, sich mit dem Anliegen des jeweiligen Antragstellers jenseits der Begründung der - ohne jede weitere Prüfung erfolgenden - Abweisung a limine auseinanderzusetzen (FG Hamburg, Beschluss vom 01. Juni 2005 - I 129/05 - EFG 2005, 1455 ).
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