Rechtsprechung
| BFH, 12.03.1954 - I 135/53 S |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausweisung einer Provisionsforderung in der Bilanz duch den Vermittlungsagenten vor Ausführung des vermittelten Geschäfts - Gewinnverwirklichung aus schwebenden Geschäften - Aktivierungspflicht einer Provisionsforderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Bilanzierung von Provisionsforderungen der HV
Papierfundstellen
- BFHE 58, 624
- BStBl III 1953, 149
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RFH, 22.10.1931 - VI A 935/30
Auszug aus BFH, 12.03.1954 - I 135/53 S
Weitere eingehende Ausführungen zur Gewinnverwirklichung aus schwebenden Geschäften enthält die Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 935/30 vom 22. Oktober 1931, Slg. Bd. 29 S. 276, RStBl.Solange ein derartiges wesentliches Risiko gegeben ist, wird man nach den Grundsätzen des Urteils des Reichsfinanzhofs VI A 935/30 die Aktivierungspflicht der Provisionsforderung verneinen müssen.
Bei der Beurteilung des Umfangs dieses Risikos wird man der Auffassung des Handlungsagenten, der seine eigenen Verhältnisse am besten beurteilen kann, wesentliche Beachtung schenken und ihm deshalb im Rahmen dieser Grenzen ein Wahlrecht zubilligen müssen, wie es bereits in der Entscheidung VI A 935/30 vom 22. Oktober 1931 allgemein für schwebende Verträge im einzelnen dargestellt ist.
- BFH, 25.09.1956 - I 103/55 U
Aktivierungspflicht von Ansprüchen auf Umsatzvergütungen gegen Warenlieferanten …
Für das Rechtsproblem ist es naheliegend, die vom Bundesfinanzhof für bedingte Provisionsforderungen der Handelsvertreter aufgestellten Grundsätze anzuwenden (siehe Entscheidungen des Bundesfinanzhofs I 135/53 S vom 12. März 1954, Slg. Bd. 58 S. 624, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 149; IV 515/53 U vom 18. März 1954, Slg. Bd. 58 S. 644, BStBl 1954 III S. 157).
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