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| OVG Hamburg, 31.01.1957 - Bf I 166/56 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 31.01.1957 - Bf I 166/56
- BVerwG, 12.05.1959 - I C 49.57
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
Rechtsmittel
Er hat in seinerEntscheidung vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 -, mit der er das im angefochtenen Urteil zitierte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 1958 - OS I 166/56 - bestätigt hat, ausgesprochen, daß die Berufungsschrift einer Behörde den Erfordernissen des § 103 Abs. 1 VGG genügt, wenn die Unterschrift durch einen handschriftlich unterzeichneten Vermerk beglaubigt ist (so auch Urteil des V. Senatsvom 24. Februar 1960 - BVerwG V C 158.58 -, DVBl. 1960 S. 284; vgl. fernerUrteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 185.58 - für die gleichlautende Vorschrift des § 83 Abs. 1 MRVO Nr. 165).
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