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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1955 - I 206/53 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,775
BFH, 25.10.1955 - I 206/53 U (https://dejure.org/1955,775)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1955 - I 206/53 U (https://dejure.org/1955,775)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1955 - I 206/53 U (https://dejure.org/1955,775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Tätigkeit eines Werbeberaters als gewerblich oder freiberuflich - Erweiterung der kaufmännischaen Tätigkeit durch fachmännische Beratung - Unterschiede zwischen den Arbeiten eines Werbeberaters und eines Künstlers bzw. Schriftstellers - Zuverlässige ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 61, 484
  • BStBl III 1955, 386
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 20.02.1958 - IV 560/56 U

    Steuerrechtliche Behandlung und Definition des Berufs eines Werbeberaters

    Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs, zuletzt zusammengefaßt im Urteil I 206/53 U vom 25. Oktober 1955 (Slg. Bd. 61 S. 484, BStBl 1955 III S. 386), hat daran festgehalten, daß die Tätigkeit des Werbeberaters nach typischer Betrachtungsweise in der Regel keine künstlerische Gestaltung erfordere, daß sie vielmehr als gewerblich selbst dann anzusehen sei, wenn es sich um einen sogenannten qualifizierten Werbeberater handle.
  • BFH, 16.01.1974 - I R 106/72

    Werbeberater übt keine freiberufliche Tätigkeit aus

    Die Rechtsprechung hat den Werbeberater mit Ausnahme der Werbekünstler und Werbeschriftsteller -- zu denen sich der Kläger selbst nicht rechnet -- als Gewerbetreibenden angesehen (Urteile des RFH vom 13. November 1940 VI 405/40, RFHE 49, 295, RStBl 1941, 179; vom 10. Dezember 1941 VI 420/41, RStBl 1942, 78; Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs vom 28. Februar 1950 IV 65/49, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 11; Urteile des BFH vom 25. Oktober 1955 I 206/53 U, BFHE 61, 484, BStBl III 1955, 386; vom 20. Februar 1958 IV 560/56 U, BFHE 66, 471, BStBl III 1958, 182).
  • BFH, 02.10.1968 - I R 1/66

    Gewerbesteuerpflicht eines Modeschöpfers

    Er sei regelmäßig gewerbesteuerpflichtig (BFH-Urteil I 206/53 U vom 25. Oktober 1955, BFH 61, 484, BStBl III 1955, 386).
  • BFH, 27.04.1961 - IV 329/58 U

    Einstufung des Berufs des Ärztepropagandist als freien Beruf

    Selbst wenn man daher anerkennen wollte, daß sie ihre Tätigkeit nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausüben, so hat diese doch stets einen kaufmännischen Einschlag; sie überschreitet damit die Grenzen des freien Berufes und wird zu einer gewerblichen (vgl. das einen Werbeberater betreffende Urteil des Bundesfinanzhofs I 206/53 U vom 25. Oktober 1955, BStBl 1955 III S. 386, Slg. Bd. 61 S. 484).
  • BFH, 17.03.1960 - IV 178/58 U

    Tätigkeit der für ein Revier bestellten Seelotsen als Gewerbebetrieb - Geltung …

    Seine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sei somit ähnlich der eines Werbeberaters (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs I 206/53 U vom 25. Oktober 1955, BStBl 1955 III S. 386, Slg. Bd. 61 S. 484).
  • BFH, 05.07.1956 - IV 617/54 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit der Tätigkeit der Vortragswerber; Wecken eines Bedarfs …

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesfinanzhof in dem Urteil I 206/53 U vom 25. Oktober 1955 (Slg. Bd. 61 S. 484, BStBl 1955 III S. 386) die Tätigkeit der Werbeberater grundsätzlich als gewerblich angesehen hat.
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