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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.03.1984 - I 231/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,22847
FG Hamburg, 09.03.1984 - I 231/81 (https://dejure.org/1984,22847)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.1984 - I 231/81 (https://dejure.org/1984,22847)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 1984 - I 231/81 (https://dejure.org/1984,22847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1985, 63
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …

    Teilweise wurde zwar bezweifelt, ob eine unregelmäßige Arbeitszeit ebenfalls zur Steuerfreiheit nach § 3b EStG führen könne, weil keine Umrechnung in einen Grundlohn möglich sei (so z.B. FG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 1987 1 K 179/86, EFG 1987, 287; Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. Juni 1996 VIII, II 543/89, juris; offengelassen im Urteil des BFH vom 28. November 1990 VI R 144/87, BFHE 163, 79, BStBl II 1991, 296, m.w.N.; bejahend hingegen FG Hamburg im Urteil vom 9. März 1984 I 231/81, EFG 1985, 63; von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3b Rz 100 "Arbeitsregelung"; ferner Abschn. 30 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 1996 --LStR 1996--, wonach sogar bei fehlender Vereinbarung einer regelmäßigen Arbeitszeit für die Ermittlung der Grundlagen die im Lohnsteuerzeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde zu legen seien).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 144/87

    Es liegen keine neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- …

    In dieser Hinsicht ist vor allem streitig, ob die im vorgenannten § 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG genannte "maßgebende regelmäßige Arbeitszeit" vertraglich festgelegt sein muß (bejahend z.B. FG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 1987 1 K 179/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 287;… dem zustimmend Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 3b EStG Rdnr. 18; anderer Ansicht v. Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3b Rdnr. B 100, Stichwort: Arbeitszeitregelung, unter Hinweis auf das Urteil des FG Hamburg vom 9. März 1984 I 231/81, EFG 1985, 63; vgl. hierzu auch Richter, GmbH-Rundschau 1988, 477, und "el", Der Betrieb 1988, 2432).
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