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   RFH, 22.09.1936 - I A 127/36   

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https://dejure.org/1936,107
RFH, 22.09.1936 - I A 127/36 (https://dejure.org/1936,107)
RFH, Entscheidung vom 22.09.1936 - I A 127/36 (https://dejure.org/1936,107)
RFH, Entscheidung vom 22. September 1936 - I A 127/36 (https://dejure.org/1936,107)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 23.04.1975 - I R 70/73

    Steuerliche Begünstigung - Wasserkraftwerk - Erstreckungswirkung - Nachsteuer

    Daher darf die Steuerfreiheit der Schachtelerträge nach § 9 Abs. 1 KStG bei der Muttergesellschaft nicht deshalb versagt werden, weil die Tochtergesellschaft für diese Erträge Steuerfreiheit genießt, z. B. auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung -- DBA -- (Urteil des RFH vom 22. September 1936 I A 127/36, RFHE 40, 37, RStBl 1936, 1182).

    Nach dem Gesetz ist in dieser Beziehung nur erforderlich, daß die Tochtergesellschaft subjektiv steuerpflichtig und daher auch nicht subjektiv von der Körperschaftsteuer befreit ist (RFH-Urteil I A 127/36; Urteil des BFH vom 21. August 1974 I R 183/72, BFHE 113, 294, BStBl II 1974, 776).

  • BFH, 08.11.1989 - I R 20/86

    Zur Frage der Nachsteuer i. S. des § 9 Abs. 3 KStG 1968

    Deshalb darf z.B. die Steuerfreiheit von Gewinnanteilen gemäß § 9 Abs. 1 KStG 1968 bei einer Muttergesellschaft nicht mit der Begründung versagt werden, die Tochtergesellschaft habe den der Ausschüttung zugrunde liegenden Gewinn z.B. auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steuerfrei erzielt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 22. September 1936 I A 127/36, RFHE 40, 37, RStBl 1936, 1182; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1975 I R 70/73, BFHE 115, 484, BStBl II 1975, 618).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 61/86

    Besondere Erhebung der Körperschaftsteuer bei den außerhalb des Ansatzes …

    Deshalb darf z. B. die Steuerfreiheit von Gewinnanteilen gemäß § 9 Abs. 1 KStG 1968 bei einer Muttergesellschaft nicht mit der Begründung versagt werden, die Tochtergesellschaft habe den der Ausschüttung zugrunde liegenden Gewinn z. B. aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steuerfrei erzielt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 22. September 1936 I A 127/36, RFHE 40, 37, RStBl 1936, 1182; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. April 1975 I R 70/73, BFHE 115, 484, BStBl II 1975, 618).
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