Rechtsprechung
| RFH, 06.06.1928 - I A 128/28 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 05.09.1958 - III 179/57 U
Rechtmäßigkeit der Einordnung einer mildtätigen Stiftung als Körperschaft des …
Ebenso hat der Reichsfinanzhof seine Entscheidung I A 128/28 vom 6. Juni 1928, Slg. Bd. 23 S. 302, darauf abgestellt, daß die Körperschaften des öffentlichen Rechts Aufgaben des Staates erfüllen, daß der Staat an diesen Körperschaften ein besonderes Interesse nehmen muß und daß solche Körperschaften in einem obrigkeitlichen Verhältnis zu ihren Mitgliedern stehen müssen (vgl. auch Urteil I A 92/31 vom 7. Mai 1931, Slg. Bd.28 S. 347).Das vom Reichsfinanzhof im Urteil I A 128/28 a.a.O. in Übereinstimmung mit Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, I. Bd. 6. Aufl. S. 407, geforderte obrigkeitliche Verhältnis der Stiftung zu ihren Insassen ist gegeben.
- BFH, 01.03.1951 - I 52/50 U
Körperschaft im Sinne des öffentlichen Rechts - Entscheidung der Finanzbehörden …
Nur dort, wo das Landesrecht keine Antwort auf die Frage gibt, ob eine bestimmte Körperschaft öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Charakter besitzt, ist nötigenfalls nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu entscheiden (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs I A 128/28 vom 6. Juni 1928, Slg. Bd. 23 S. 301, 306; I A a 822/28 vom 8. Oktober 1929, RStBl. 1929 S. 594; I A 92/31 vom 7. Mai 1931, RStBl. 1931 S. 392).
dejure.org
Übersicht RFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.