Rechtsprechung
| RFH, 27.07.1937 - I A 230/37 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 25.09.1968 - I 52/64
Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu …
Selbst wenn man bei Anwendung dieser Vorschrift vom Besitz an den Urkunden absehen und es für ausreichend erachten wollte, daß der Käufer die in der Urkunde verbrieften Anteilsrechte wie ein Eigentümer ausübt (vgl. RFH-Urteil I A 230/37 vom 27. Juli 1937, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 42 S. 15 - RFH 42, 15 -) und zwar in der Weise, daß der bürgerlich-rechtliche Eigentümer von der Herrschaft über die Anteilsrechte ausgeschlossen ist (BFH-Urteil I 51/61 S vom 2. November 1965, BFH 84, 171, BStBl III 1966, 61), wäre auch diese Voraussetzung im Streitfall nicht erfüllt gewesen.Der schuldrechtliche Anspruch des Käufers gegen die Steuerpflichtige auf Übertragung der Zwischenscheine reicht nicht aus, um eine Beteiligung nach § 9 KStG zu begründen (RFH-Urteil I A 230/37, a.a.O.) und daher auch nicht, um der Steuerpflichtigen diese Beteiligung zu entziehen.
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