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| RFH, 16.01.1923 - I A 236/22 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Sachlich übereinstimmend hiermit hat es der Reichsfinanzhof (RFH) als entscheidend angesehen, "ob Grundstücke zur Ware geworden sind" (RFH-Urteil vom 16. Januar 1923 I A 236/22, RFHE 11, 249, 254 f.; ferner RFH-Entscheidung vom 8. November 1937 VI 640/37, RStBl 1938, 485, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1938 Nr. 129). - BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
Dies ist in der Rechtsprechung des RFH (z.B. Urteil vom 16. Januar 1923 I A 236/22, RFHE 11, 249) und im Ergebnis übereinstimmend durch den BFH fortgeführt worden, wenn er den Grundstückshandel als "häufigen und kurzfristigen marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte" umschreibt (s. BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.). - BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
Dies ist in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs --RFH-- (z.B. Urteil vom 16. Januar 1923 I A 236/22, RFHE 11, 249) und im Ergebnis übereinstimmend durch den BFH fortgeführt worden, wenn er den Grundstückshandel als "häufigen und kurzfristigen marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte" umschreibt (so BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.). - BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer
Für den sog. gewerblichen Grundstückshandel hat es der Reichsfinanzhof (RFH) als entscheidend angesehen, "ob Grundstücke zur Ware geworden sind" (RFH-Urteil vom 16. Januar 1923 I A 236/22, RFHE 11, 249, 254 f.; ferner RFH-Urteil vom 2. Februar 1938 VI 640/37, RStBl 1938, 485, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1938 Nr. 129) oder ob die Tätigkeit "planmäßig auf die Wiederveräußerung der angeschafften Grundstücke gerichtet" ist (RFH-Urteil vom 5. Oktober 1938 VI 422/38, RStBl 1939, 158;… vgl. ferner das BFH-Urteil vom 28. April 1988 IV R 102/86, BFH/NV 1989, 101, 102, m.w.N. - Handel als "häufiger und kurzfristiger marktmäßiger Umschlag erheblicher Sachwerte"; sowie die Urteile vom 23. Oktober 1975 VIII R 60/70, BFHE 117, 360, 364, BStBl II 1976, 152; vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, 51, BStBl II 1981, 522; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513, 517, BStBl II 1984, 798, …und vom 17. Februar 1993 X R 108/90, BFH/NV 1994, 84). - FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
bb) Das durch eine qualifizierte Umsatztätigkeit gekennzeichnete Bild eines gewerblichen Grundstückshändlers findet sich schon in der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts und Reichsfinanzhofs (vgl. ausführlich in BFH-Urteil vom 15. März 2000 X R 130/97, BStBl II 2001, 530 unter II.3.c) aa)), wenn dort ein Gewerbebetrieb i. S. des § 1 des Preußischen Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzes-Sammlung 1891, 205) in Form des Grundstückshandels angenommen wurde, sofern der "Grundbesitz als Ware" (Preußisches OVG vom 3. Oktober 1896 VI. G. 271/96, Entscheidungssammlung des Preußischen Oberverwaltungsgericht in Steuersachen - PrOVG (St) - 5, 430, 432 f) behandelt worden war oder "Grundstücke zur Ware" wurden (RFH-Urteil vom 16. Januar 1923 I A 236/22, RFHE 11, 249, 254 f.) und wird im Ergebnis übereinstimmend auch gegenwärtig vom BFH fortgeführt, wenn er den Grundstückshandel als "häufigen und kurzfristigen marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte" umschreibt (so BFH-Beschluss in BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 , unter C. II. 2.).
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