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| BVerwG, 02.10.1958 - I B 103.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1957 - 3 C 15/57
- BVerwG, 02.10.1958 - I B 103.58
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72 Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, welche rechtlichen Wirkungen eintreten, wenn der Betroffene seine Abfindungsbeschwerde ausdrücklich auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt, bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung eingehend Stellung genommen (vgl. u.a. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240]; Beschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I B 103.58 -).
- BVerwG, 15.03.1973 - V C 4.72
Beeinträchtigung einer gleichwertigen Abfindung im Flurbereinigungsrecht durch …
Da der Kläger seine auf diesen Beschwerdepunkt beschränkte Abfindungsbeschwerde im Rahmen des Vorverfahrens zurückgenommen hat, ist er damit (später) ausgeschlossen (Beschlüsse vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I B 103.58 - und vom 3. Februar 1960 - BVerwG I CB 135.59 - [RdL 1960, 189]). - BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
Diese Auffassung muß im wesentlichen auch für das Flurbereinigungsgesetz gelten (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I B 103.58 -).
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