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Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2011 - I B 105/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9862
BFH, 30.11.2011 - I B 105/11 (https://dejure.org/2011,9862)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2011 - I B 105/11 (https://dejure.org/2011,9862)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2011 - I B 105/11 (https://dejure.org/2011,9862)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

  • openjur.de

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8b Abs 7 S 2
    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

  • rechtsinformationen.bund.de

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8b Abs 7 S 2 KStG 2002
    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG 2002 § 8b Abs. 7 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Qualifizierung einer "Haupttätigkeit" im Zusammenhang mit dem personellen Anwendungsbereich des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG 2002

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligungsveräußerung im Rahmen des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 494
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 14.12.2010 - 3 K 40/10

    Steuerpflicht bzgl. in Bankdepots gehaltener und im Umlaufvermögen erfasster …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Die Bewertung einer anderen --nicht finanzunternehmerischen-- Tätigkeit ist dann im konkreten Streitfall, um den es ungeachtet der Erörterung der Streitfrage in der Fachliteratur und einer finanzgerichtlichen Revisionszulassung in einem anderen Fall (Urteil des FG Hamburg vom 14. Dezember 2010 3 K 40/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1186) geht, nicht entscheidungserheblich.

    Rn. 15 Das angefochtene Urteil weicht nicht in diesem Sinne von dem von der Klägerin angeführten Urteil des FG Hamburg in EFG 2011, 1186 ab.

    Rn. 16 Ebenfalls liegt keine Divergenz darin, dass im angefochtenen Urteil der Beteiligungsbegriff (betr. die Y-GmbH) als erfüllt angesehen wurde, im Urteil des FG Hamburg in EFG 2011, 1186 hingegen auf der Grundlage einer kreditwesenrechtlichen Interpretation jedenfalls solche Anteile (im Streitfall: Aktien) aus dem Begriff der "Beteiligung" ausgenommen wurden, deren Erwerb unter rein finanziellen Gesichtspunkten erfolgte (günstige Geldanlage nach dem zu erwartenden Kursverlauf: Zuordnung durch das FG zu den ebenfalls tatbestandsrelevanten kreditwesenrechtlichen sog. Finanzinstrumenten).

  • BFH, 12.10.2010 - I B 82/10

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft)

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Denn dann hat die Klägerin im Streitjahr ausschließlich eine finanzunternehmerische Tätigkeit ("Erwerb von Beteiligungen") ausgeübt, wobei insoweit auch die Durchführung eines Geschäfts ausreicht (s. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69, unter Hinweis auf FG Hamburg, Beschluss vom 17. August 2009 5 K 275/09, juris).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Das abweichende Gericht muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708;… vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 04.03.2011 - III B 166/10

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Das abweichende Gericht muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 275/09

    Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gegen …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I B 105/11
    Denn dann hat die Klägerin im Streitjahr ausschließlich eine finanzunternehmerische Tätigkeit ("Erwerb von Beteiligungen") ausgeübt, wobei insoweit auch die Durchführung eines Geschäfts ausreicht (…s. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010 I B 82/10, BFH/NV 2011, 69, unter Hinweis auf FG Hamburg, Beschluss vom 17. August 2009 5 K 275/09, juris).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Das abweichende Gericht muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (…BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489; Senatsbeschluss vom 30. November 2011 I B 105/11, BFH/NV 2012, 456).
  • BFH, 03.07.2024 - I R 46/20

    Familienstiftung als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011

    Rn. 35 cc) Sofern für die Prüfung eines Finanzunternehmens nach § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 KWG allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien der A-AG abgestellt wird (vgl. hierzu allgemein Senatsbeschluss vom 30.11.2011 - I B 105/11, BFH/NV 2012, 456; Watermeyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8b KStG Rz 229, m.w.N.), ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • FG Köln, 01.10.2014 - 10 K 3593/12

    Veräußerungsgewinn nach § 8b KStG - Veräußerungskosten, wenn alleiniger …

    Zwar erfüllt die A AG als Holdinggesellschaft die persönlichen Voraussetzungen des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG und lässt sich als Finanzunternehmen i.S.d. Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) qualifizieren (…vgl. BFH-Urt. v. 14.01.2009 - I R 36/08, BStBl II 2009, 671;… v. 26.10.2011 - I R 17/11, BFH/NV 2012, 613;… BFH-Beschl. v. 12.10.2010 - I B 82/10, BFH/NV 2011, 69; v. 30.11.2011 - I B 105/11, BFH/NV 2012, 456).
  • BFH, 19.12.2012 - V B 71/12

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, …

    Auf Gesichtspunkte, die nach dem Rechtsstandpunkt des FG nicht entscheidungserheblich sind, muss in den Entscheidungsgründen nicht näher eingegangen werden (BFH-Beschluss vom 30. November 2011 I B 105/11, BFH/NV 2012, 456).
  • FG München, 03.06.2024 - 7 K 2315/20

    Zuordnung durch Pflichtwandelanleihe erzieltenGewinns als steuerfreier …

    Es kann sogar das Vorhandensein einer einzigen Beteiligung ausreichen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2011 I B 105/11, BFH/NV 2012, 456;… Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2. Aufl. 2023, § 8b Rn. 529).
  • FG Düsseldorf, 04.03.2026 - 7 K 915/24

    Volle Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 S. 2 KStG bei kurzfristigem Eigenhandel …

    Rn. 61 (aa) Die im Rahmen des Erwerbs vom 23.11.2016 erhaltenen Anteile bzw. der weitere in diesem Zusammenhang durch die Kapitalerhöhung erhaltene Anteil (vgl. Rahmenvereinbarung vom 1.11.2016) sind tatsächlich innerhalb eines kurzen Zeitraums, nämlich nach etwa drei Wochen, auf Grundlage der Vereinbarung vom 16.12.2016, auf die ebenfalls rumänisches Recht anwendbar war, so dass es keiner Beurkundung bedurfte und ein Insichgeschäft zulässig war (s. o.), weiterveräußert worden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30.11.2011 I B 105/11, BFH/NV 2012, 456, wo eine Eigenhandelsabsicht bei einem Verkauf innerhalb von drei Wochen bejaht wurde).
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