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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1957 - I B 107.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7133
BVerwG, 11.11.1957 - I B 107.57 (https://dejure.org/1957,7133)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1957 - I B 107.57 (https://dejure.org/1957,7133)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1957 - I B 107.57 (https://dejure.org/1957,7133)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zum Heilpraktikerberuf nach der Ablegung einer Prüfung vor dem Gutachterausschuss

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1957 - I B 107.57
    Durch die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 24. Januar 1957 - BVerwG I C 10.54 und BVerwG I C 194.54 - [BVerwGE 4, 250 [BVerwG 24.01.1957 - BVerwG I C 194/54]]) ist geklärt, daß die Vorschrift des § 2 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) - HPG - gegen Art. 12 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - verstößt, und daß daher heute auch solche Bewerber, welche die Heilkunde beim Inkrafttreten des Heilpraktikergesetzes noch nicht berufsmäßig ausgeübt haben, einen Anspruch auf Zulassung zum Heilpraktikerberuf haben, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen im übrigen erfüllen.
  • BVerwG, 14.06.1955 - I B 191.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1957 - I B 107.57
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 191.54 - ausgesprochen, daß diese Vorschrift noch rechtsgültig ist.
  • BVerwG, 28.11.1957 - II C 50.57

    Folgen des Fehlens einer vorgeschriebenen Unterschrift in der …

    Das Fehlen einer Unterschrift in der Prüfungsniederschrift ist ohne Bedeutung, wenn der Prüfungshergang und das Prüfungsergebnis nicht streitig sind (vgl. Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 -).
  • BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In einem anderen ebenfalls zur Bestallungsordnung für Ärzte ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Fehlen einer Unterschrift in der Prüfungsniederschrift ohne Bedeutung ist, wenn der Prüfungshergang und das Prüfungsergebnis nicht streitig sind (Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG II C 50.57 - [BVerwGE 6, 33, 35] unter Hinweis auf den Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 -).
  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59

    Fortgeltung des Heilpraktikergesetzes (HPG) in Bremen - Anspruch auf Erteilung …

    Die Rechtsprechung des Senats hat § 3 Abs. 3 Satz 2 auch bisher als rechtswirksam anerkannt (Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 - Urteil vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 246.54 -).
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