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| BVerwG, 06.06.1963 - I B 11.63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1962 - IV A 1737/59
- BVerwG, 06.06.1963 - I B 11.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.06.1963 - I B 11.63
Der Senat hat in einem Urteil vom 29. Mai 1957 (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]) ausgesprochen, daß kein Rechtsanspruch auf Vereidigung und öffentliche Anstellung als Sachverständiger gemäß § 36 GewO besteht, weil das Gesetz die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Sachverständige öffentlich bestellt werden sollen, dem behördlichen Ermessen überlassen hat, und daß gegen diese Regelung keine Bedenken aus Art. 12 GG zu erheben sind. - BVerwG, 06.11.1959 - I C 204.58
Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung als öffentlich bestellter und …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1963 - I B 11.63
Aus dem Charakter der Bestellung als einer Ermessensentscheidung folgt nicht nur, daß die Anstellungsbehörde sich ihren Widerruf vorbehalten darf, was der Senat in einem Urteil vom 6. November 1959 (NJW 1960 S. 690) ausdrücklich als zulässig anerkannt hat, sondern ebenso, daß die Bestellung auch zeitlich beschränkt werden kann.
- BVerwG, 26.05.1964 - I C 43.61
Anerkennung landwirtschaftlicher Sachverständiger für Betriebsbewertungen in …
Der Senat hat dementsprechend schon mehrfach ausgesprochen, daß auch der Widerruf der öffentlichen Bestellung eines vereidigten Sachverständigen nicht ohne im Sinn des Gesetzes liegende wichtige Gründe verfügt werden darf (Urteil vom 6. November 1959 - BVerwG I C 204.58 -, Beschluß vom 6. Juni 1963 - BVerwG I B 11.63 - vgl. auch Urteil vom 20. November 1959 - BVerwG I C 78.56 -). - VG Berlin, 21.02.1979 - 4 A 85.77
Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchbescheides; IHK Berlin als …
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