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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.2007 - I B 110/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15979
BFH, 31.01.2007 - I B 110/06 (https://dejure.org/2007,15979)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2007 - I B 110/06 (https://dejure.org/2007,15979)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - I B 110/06 (https://dejure.org/2007,15979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    KStG § 1 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbescheid gegenüber Zweckvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbehelfsbefugnis bei Steuerbescheid gegenüber Zweckvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.2003 - I R 106/00

    Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - I B 110/06
    Entsprechend hat der beschließende Senat in Bezug auf nichtrechtsfähige Stiftungen im Sinne der genannten Vorschrift entschieden (Senatsurteil vom 29. Januar 2003 I R 106/00, BFHE 201, 287); im Hinblick auf die übrigen in der Vorschrift genannten körperschaftsteuerpflichtigen Gebilde gilt dieser Grundsatz gleichermaßen.

    Insoweit ist der Streitfall deshalb nicht mit demjenigen Sachverhalt vergleichbar, der dem Senatsurteil in BFHE 201, 287 zu Grunde lag: Dort ergab sich aus der Klagebegründung, dass als Klägerin die --dazu befugte-- Stiftung auftreten wollte, und die Revision war sogar ausdrücklich von der Stiftung erhoben worden; hier hingegen weisen alle vom Antragsteller abgegebenen Erklärungen auf eine Antragstellung durch diesen selbst hin.

  • BFH, 02.11.2004 - X B 59/04

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - I B 110/06
    Angesichts dessen muss im Streitfall der Grundsatz durchgreifen, dass eine eindeutige Prozesserklärung jedenfalls dann nicht entgegen dem Willen des Erklärenden ausgelegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209;… vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852) oder umgedeutet (…BFH-Beschluss vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803, m.w.N.) werden kann, wenn sie von einem sachkundig vertretenen Beteiligten abgegeben worden ist.
  • BFH, 06.06.2006 - V R 8/06

    Wiedereinsetzung und Rechtsirrtum; Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - I B 110/06
    Angesichts dessen muss im Streitfall der Grundsatz durchgreifen, dass eine eindeutige Prozesserklärung jedenfalls dann nicht entgegen dem Willen des Erklärenden ausgelegt (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209; vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852) oder umgedeutet (…BFH-Beschluss vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803, m.w.N.) werden kann, wenn sie von einem sachkundig vertretenen Beteiligten abgegeben worden ist.
  • BFH, 12.02.2004 - II B 38/03

    Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO, wenn die Nichtigkeit des …

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - I B 110/06
    Angesichts dessen muss im Streitfall der Grundsatz durchgreifen, dass eine eindeutige Prozesserklärung jedenfalls dann nicht entgegen dem Willen des Erklärenden ausgelegt (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209;… vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852) oder umgedeutet (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803, m.w.N.) werden kann, wenn sie von einem sachkundig vertretenen Beteiligten abgegeben worden ist.
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