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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1963 - I B 113.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2089
BVerwG, 02.04.1963 - I B 113.62 (https://dejure.org/1963,2089)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1963 - I B 113.62 (https://dejure.org/1963,2089)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1963 - I B 113.62 (https://dejure.org/1963,2089)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entfernung von Werbetafeln an einer Hauswand

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1963 - I B 113.62
    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 28. Juni 1955 (BVerwGE 2, 172) zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 15.01.1962 - I B 162.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1963 - I B 113.62
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 15. Januar 1962 - BVerwG I B 162.61 - ausgeführt hat, gibt es einen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht ästhetische Würdigungen stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe, nicht.
  • BVerwG, 09.08.1967 - IV B 264.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung …

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1962 - BVerwG I B 162.61 - und vom 2. April 1963 - BVerwG I B 113.62 -) bereits mehrfach entschieden, es gebe keinen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht eine ästhetische Würdigung - wie sie hier bei der Frage, ob die Garage verunstaltend wirkt, vorgenommen werden muß - stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (Beschluß vom 4. November 1965 - BVerwG IV B 25.65 -, vgl. ferner Beschlüsse vom 24. Juni 1965 - BVerwG IV B 29.65 -, vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65-).
  • BVerwG, 04.11.1965 - IV B 25.65

    Beurteilung der ästhetischen Verträglichkeit einer Werbeanlage mit der Umgebung …

    Der I. Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß es keinen Rechtssatz des Inhalts gebe, daß ein Gericht ästhetische Würdigungen stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1962 - I B 162.61 - und vom 2. April 1963 - I B 113.62 -).
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