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| BVerwG, 22.06.1954 - I B 116.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 22.06.1954 - I B 116.53
Handelt es sich also bei der strittigen Frage ausschließlich um eine solche des Landesrechts, so ist die Revision nicht zuzulassen, da die Klärung einer solchen Frage im Revisionsverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 - DVBl. 1954 S. 227).
- BVerwG, 09.06.1955 - I B 210.54
Rechtsmittel
Diese sind Landesrecht und daher nicht revisibel (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 19. Mai 1954 - BVerwG I B 277.53 - undvom 22. Juni 1954 - BVerwG I B 116.53 -). - BVerwG, 20.08.1956 - I B 106.56
Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher …
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil ist durch Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juni 1954 - BVerwG I B 116.53 - zurückgewiesen worden. - BVerwG, 13.06.1955 - I B 46.55
Rechtsmittel
Diese sind Landesrecht und daher nicht revisibel (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 19. Mai 1954 - BVerwG I B 277.53 -, vom 22. Juni 1954 - BVerwG I B 116.53 - undvom 9. Juni 1955 - BVerwG I B 210.54 -).
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