Rechtsprechung
| BFH, 24.04.1997 - I B 121/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gesonderte Aufzeichnungspflicht für Bewirtungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bewirtung aus geschäftlichem Anlaß
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.02.1993 - I R 57/92
Voraussetzung für den Abzug der Bewirtungsaufwendungen
Auszug aus BFH, 24.04.1997 - I B 121/96
Dazu hat der erkennende Senat im Urteil vom 3. Februar 1993 I R 57/92 (BFH/NV 1993, 530) entschieden, daß die Bewirtung nicht notwendigerweise im Vordergrund stehen müsse.
- BFH, 19.11.1999 - I B 4/99
Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten
Im Streitfall hat das FG sich an der Rechtsprechung des Senats orientiert, nach der § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG alle Aufwendungen für die Bewirtung von Personen erfasst und es nicht darauf ankommt, ob die Beköstigung im Vordergrund steht oder "auch" bzw. "in erster Linie" der Werbung oder der Repräsentation dient (…Urteil vom 3. Februar 1993 I R 57/92, BFH/NV 1993, 530; Beschluss vom 24. April 1997 I B 121/96, BFH/NV 1997, 751). - BFH, 12.05.2003 - I B 157/02
Bewirtungsaufwendungen
Das Finanzgericht (FG) hat sich bei seiner Entscheidung an der Rechtsprechung orientiert, nach der § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) alle Aufwendungen für die Bewirtung von Personen erfasst und es nicht darauf ankommt, ob die Beköstigung im Vordergrund steht oder "auch" bzw. "in erster Linie" der Werbung oder der Repräsentation dient (…Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1993 I R 57/92, BFH/NV 1993, 530; BFH-Beschlüsse vom 24. April 1997 I B 121/96, BFH/NV 1997, 751;… vom 19. November 1999 I B 4/99, BFH/NV 2000, 698). - FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 703/07
Berufliche Veranlassung von Aufwendungen für eine militärische Veranstaltung; …
Demgegenüber erfasst nach Auffassung des BFH § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG alle Aufwendungen für die Bewirtung von Personen, unabhängig davon, ob die Beköstigung im Vordergrund steht oder "auch" bzw. "in erster Linie" der Werbung oder der Repräsentation dient (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.1999 I B 4/99, BFH/NV 2000, 698 undvom 24.04.1997 I B 121/96, BFH/NV 1997, 751 sowie BFH-Urteil vom 03.02.1993 I R 57/92, BFH/NV 1993, 530). - FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03
Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und …
Durch das Nichtaufgreifen eines Sachverhaltes bzw. einer Rechtsfrage im Rahmen einer vorangegangenen Betriebsprüfung werde kein Vertrauenstatbestand für die Folgeprüfung geschaffen (BFH vom 24. April 1997, BFH/NV 1997, 751; FG München vom 16.07.2002, 6 K 5032/00). - FG München, 16.07.2002 - 6 K 5032/00
Verkaufsprovisionen als Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1993 u. 1994; …
Dementsprechend hat es der BFH im Beschluss vom 24. April 1997 I B 121/96 (BFH/NV 1997, 751) für "selbstverständlich" gehalten, dass das Nichtaufgreifen eines Sachverhalts bzw. einer bestimmten Rechtsfrage im Rahmen einer Vorbetriebsprüfung im Allgemeinen keinen Vertrauenstatbestand für die Folgeprüfung schaffe.
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