Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1962 - I B 121.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über Begriff der Krankheit im Arzneimittelrecht als Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Einstellung der Freiverkäuflichkeit eines vormals als Vorbeugungsmittel bezeichneten Kräuter-Sirups bei Verkauf dieses Kräuter-Sirups als Heilmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 243
- BB 1963, 60
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.1958 - 2 StR 393/57
Auszug aus BVerwG, 07.12.1962 - I B 121.62
Der Senat schließt sich der Ansicht des Bundesgerichtshofs in seinerEntscheidung vom 21. März 1958 - 2 StR 393.57 - (BGHSt 11, 304 = NJW 1958 S. 916) an, nach der unter Krankheit im Sinne des § 1 der Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. Okt.Unter einer Krankheit sei nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 1958 (NJW 1958 S. 916) jede, also auch eine nur unerhebliche oder nur vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen, die geheilt, d.h. beseitigt oder gelindert werden könne.
Hierbei hat es den vom Bundesgerichtshof in seinemBeschluß vom 21. März 1958 - 2 StR 393.57 - (BGHSt 11, 304 = NJW 1958 S. 916) entwickelten Krankheitsbegriff zugrunde gelegt, nach dem unter Krankheit im Sinne des § 1 AMVO jede, also auch eine nur unerhebliche oder nur vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen ist, die geheilt werden kann.
- BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66
Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage - …
Die Freiverkäuflichkeit oder Apothekenpflichtigkeit eines Arzneimittels nach §§ 28 ff. des Arzneimittelgesetzes beurteilt sich weiterhin nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage nach der Arzneimittelverordnung hinsichtlich des Krankheitsbegriffs, der Freiverkäuflichkeit von Vorbeugungsmitteln sowie zur maßgeblichen Bedeutung der objektiven Zweckbestimmung des Arzneimittels entwickelt hat (Forts. und Bestätigung von BVerwGE 7, 172; Beschluß vom 7. Dezember 1962 - BVerwG I B 121.62 - [MDR 1963, 243 = BB 1963, 60]; BGHSt 11, 304; BGHZ 23, 184 [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; 44, 208) [BGH 27.10.1965 - V BLw 19/65].Der erkennende Senat hat sich in seinem Beschluß vom 7. Dezember 1962 - BVerwG I B 121.62 - (BB 1963, 60 = MDR 1963, 243 = Pharmaz.
- BVerwG, 05.07.1973 - I C 54.69
Freiverkäuflichkeit eines Arzneimittels gegen Zahnungsbeschwerden - …
Für die rechtliche Beurteilung dieser Fragen sind, wie der Senat in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 16. Februar 1971 - BVerwG I C 25.66 - (BVerwGE 37, 209) dargelegt hat, weiterhin die Grundsätze maßgebend, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage nach der Arzneimittelverordnung hinsichtlich des Krankheitsbegriffs sowie der maßgeblichen Bedeutung der objektiven Zweckbestimmung des Arzneimittels entwickelt hat (vgl. BVerwGE 7, 172; Beschluß vom 7. Dezember 1962 - BVerwG I B 121.62 - [MDR 1963, 243 = BB 1963, 60]; BGHSt 11, 304; BGHZ 23, 184 [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; 44, 208) [BGH 27.10.1965 - V BLw 19/65]. - BVerwG, 27.03.1973 - I C 57.67
Abgrenzung zwischen der Apothekenpflichtigkeit und Freiverkäuflichkeit von …
Arzneimittels entwickelt hat (vgl. BVerwGE 7, 172; Beschluß vom 7. Dezember 1962 - BVerwG I B 121.62 - [MDR 1963, 243 = BB 1963, 60]; BGHSt 11, 304; BGHZ 23, 184 [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; 44, 208) [BGH 27.10.1965 - V BLw 19/65].
- BVerwG, 21.03.1972 - I C 45.65
Frage der Apothekenpflichtigkeit eines Einschlafmittels und Beruhigungsmittels - …
Für die rechtliche Beurteilung dieser Fragen sind, wie der Senat in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 16. Februar 1971 - BVerwG I C 25.66 - (BVerwGE 37, 209) dargelegt hat, weiterhin die Grundsätze maßgebend, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage nach der Arzneimittelverordnung hinsichtlich des Krankheitsbegriffs sowie der maßgeblichen Bedeutung der objektiven Zweckbestimmung des Arzneimittels entwickelt hat (vgl. BVerwGE 7, 172; Beschluß vom 7. Dezember 1962 - BVerwG I B 121.62 - [MDR 1963, 243 = BB 1963, 60]; BGHSt 11, 304; BGHZ 23, 184; 44, 208). - BVerwG, 04.03.1969 - I C 41.65 Der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung in seinem Beschluß BVerwG vom 1962-12-07 I B 121.62 = MDR 1963, 243 angeschlossen und sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, die Entstehung einer Rechtsunsicherheit im Arzneimittelwesen zu vermeiden.Inzwischen hat aber die Anwendung des vom BGH geschaffenen Krankheitsbegriffs seitens der Behörden und Gerichte auf Grenzbereiche zu einer erneuten Unsicherheit geführt, deren Klärung in dem vorliegenden Rechtsstreit erfolgen sollte.Der Beschluß des Senats vom 1962-12-07 betraf ein Präparat, das gegen Erkältungs-, also Krankheitserscheinungen wirksam sein sollte.
- BVerwG, 04.08.1965 - I B 26.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Apothekenpflichtigkeit eines …
Da diese Ursachen der nervösen Störungen in dem Werbetext des Phytogran im Vordergrund stehen, erhebt sich die grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage, ob der Krankheitsbegriff auch bei Berücksichtigung der Entscheidungen des BGHSt 11, 304 = NJW 1958, 916 und des Senats (MDR 1963, 243) so weit ausgedehnt werden kann, daß er auch Erscheinungen der oben angeführten Art umfaßt.
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