Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1955 - I B 125.53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1955 - I B 125.53
Der Senat hat zwar in seinemUrteil vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I C 75.53 - ausgesprochen, daß auch eine mündliche Zusage nach dem auch das Verwaltungsrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben eine Behörde verpflichte, die Zusage innezuhalten.
- BVerwG, 27.01.1958 - I B 137.56
Möglichkeit des Entzuges einer erteilten Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 125.53 - ausgesprochen, daß es mit dem öffentlichen Interesse in Widerspruch steht, wenn einem ungeeigneten Fahrer die Fahrerlaubnis belassen wird, und daß der Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer dem Vertrauensschutz des einzelnen gegenüber vorgehen muß. - BVerwG, 23.01.1958 - II C 300.57
Rechtsmittel
Kraft dieses Rechtsgrundsatzes wird der Bürger in seinem berechtigten Vertrauen auf das "Verhalten der Verwaltung" (BVerwG, Beschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG I B 125.53 -) mit der Rechtsfolge geschützt, daß die Behörde sich mit diesem ursprünglichen Verhalten nicht in Widerspruch setzen darf, insbesondere nicht allein mit der Begründung, daß sich ihre Rechtsanschauung gewandelt oder sie sich später eine andere Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift zu eigen gemacht hat oder einen Sachverhalt nachträglich abweichend würdigt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 235.56 - DVBl. 1958 S. 56; NJW 1958 S. 154 [155] nebst Verweisungen).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.