Rechtsprechung
| BFH, 16.11.2005 - I B 128/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 82; ZPO § 381 Abs. 1 S. 1
Ordnungsgeld - unentschuldigt nicht erschienener Zeuge - datenbank.nwb.de
Ordnungsgeldfestsetzung gegen den nicht erschienen Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.06.2002 - III B 162/01
Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen im Beweistermin; Aufhebung des …
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - I B 128/05
Denn Entschuldigungsgründe, die das Ausbleiben nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen, sind nur "schwer wiegende Gründe", die als "äußere Ereignisse" den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abhalten (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, m.w.N.).Das FG hat die Höhe der Festsetzung unter Hinweis auf die Bedeutung der Aussage und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers begründet; eine weiter gehende Begründung war bei der im mittleren Bereich des durch Art. 6 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgegebenen Rahmens liegenden Festsetzung nicht erforderlich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1335, m.w.N.).
- BFH, 14.10.2004 - IV B 163/03
Ordnungsgeld gegen Zeugen
Auszug aus BFH, 16.11.2005 - I B 128/05
Der Beschwerdeführer war vom FG ordnungsgemäß zum Termin geladen worden, da ihm die Ladung rechtzeitig und mit dem in § 82 FGO i.V.m. § 377 Abs. 2 ZPO vorgeschriebenen Inhalt (insbesondere unter Beifügung des Beweisbeschlusses) übermittelt wurde (zu der Voraussetzung ordnungsgemäßer Ladung s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2004 IV B 163/03, BFH/NV 2005, 370).
- VGH Bayern, 17.07.2006 - 19 CS 06.771
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, …
Die Frage bedarf indessen keiner abschließenden Klärung (vgl. OVG des Saarlandes, B.v. 24.1.2003 9 W 50/02; OVG Bremen, B.v. 20.6.2005 OVG I B 128/05 ZAR 2005 110; HessVGH, B.v. 11.12.2003 9 TG 546/03 InfAuslR 2004, 152).
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