Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1994 - I B 13/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 115 FGO
Finanzgerichtsordnung; grundsätzliche Bedeutung
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 11/12
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinnahmung von Kundenzahlungen auf dem …
Rn. 29 Vor diesem Hintergrund kann der Senat die streitige Frage offenlassen, ob die Tilgung von Verbindlichkeiten der GmbH durch deren Gesellschafter --wie im Streitfall-- verdeckte Einlagen sind (vgl. z.B. Knepper, Deutsches Steuerrecht 1993, 1613;… Priester, Steuerberater-Jahrbuch 1993/94, S. 141, 159; Schwarz/Fischer-Zernin, Der Betrieb 1992, 1742;… Haarmann, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1993/94, S. 622), weil ein solcher Vorteilsausgleich nach der Rechtsprechung des BFH bei einem beherrschenden Gesellschafter nur in Betracht kommt, wenn er und die Gesellschaft dazu eine --im Streitfall fehlende-- im Voraus getroffene klare und eindeutige Vereinbarung über den synallagmatischen Charakter von Leistung und Gegenleistung getroffen haben (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BFHE 119, 453, BStBl II 1976, 734; vom 7. Dezember 1988 I R 25/82, BFHE 155, 349, BStBl II 1989, 248; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1994 I B 13/94, juris). - FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93
Angemessenheit vereinbarter Konzernverrechnungspreise; Vorliegen verdeckter …
Die Annahme eines Vorteilsausgleichs ist dann jedoch nur möglich, wenn das für die Kapitalgesellschaft günstige Geschäft auf einer im voraus getroffenen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruht und deshalb das spätere für die Kapitalgesellschaft vorteilhafte Geschäft bei der Bemessung der Gegenleistung im Rahmen des ersten Vertragsschlusses bereits konkret berücksichtigt wurde (BFH-Urteil vom 10.03.1993 - I R 51/92, BStBl II 1993, 635, 636; vom 7.12.1988 - I R 25/82, BStBl II 1989, 248, 250), d.h., aus den getroffenen Vereinbarungen muß sich der synallagmatische Charakter von vorteilhaftem und nachteiligem Geschäft ergeben (vgl. BFH-Beschluß vom 10.07.1994 - I B 13/94, veröffentlicht in JURlS). - FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11
Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von …
Wie der BFH im Beschluss vom 19. Juli 1994 I B 13/94 n. v. ausgeführt hat, kommt die Frage eines Vorteilsausgleichs bei einem beherrschenden Gesellschafter nur in Betracht, wenn im voraus getroffene klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen, aus denen sich der synallagmatische Charakter von Leistung und Gegenleistung ergibt. - FG Sachsen, 28.05.2003 - 2 K 1615/00
Einlagefähigkeit von Wirtschaftsgütern; Bilanzierung von Wirtschaftsgütern als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2003 - 2 K 1615/00
Einlagefähige Wirtschaftsgüter; Gliederungsrechtliche Behandlung verdeckter …
Aus der Vereinbarung muss sich des weiteren der synallagmatische Charakter von Leistung und Gegenleistung ergeben (BFH Urteil vom 7. Dezember 1988 I R 25/82; BFHE 155, 349; BFH Urteil vom 19. Juli 1994 I B 13/94).
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